Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen Beseitigung

    Kanalstörung melden

    Beschreibung

    Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.

    Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:

    • Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
    • Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
    • sofern möglich, genauere Lage beschreiben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Südwestpfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterer Sommerwaldweg 40-42

    66953 Pirmasens

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 22 65

    66930 Pirmasens

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6331 809-0

    Fax: +49 6331 809-108

    E-Mail: kv@lksuedwestpfalz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben - Sachgebiet IV.3

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 52

    66987 Thaleischweiler-Fröschen

    Hausanschrift

    Hauptstraße 26

    66917 Wallhalben

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06334 441-128

    Fax: 06334 441-113

    E-Mail: joachim.becker@vgtw.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Kanaldeckel, Abwasser, Rinnen, Schachtdeckel, Brauchwasser, Oberflächenwasser, Überlauf, Gulli, Straßeneinlauf, verstopfter, Sinkkästen, Hydranten, Sinkkasten, Gully, Verstopfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English