Kanalstörung melden
Beschreibung
Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.
Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:
- Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
- Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
- sofern möglich, genauere Lage beschreiben.
Hinweise für Offenbach an der Queich: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich
Bitte beachten!
In der Verbandsgemeinde Offenbach liegt die Zuständigkeitsgrenze bei der Unterhaltung der Kanalanschlüsse an der Grundstücksgrenze.
Das ist in der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Offenbach in §2 (Begriffsbestimmungen Nr. 4 + 7, „Grundstücksanschluss“ und „Grundstücksentwässerungsanlage“) geregelt. Die Kostentragungs-/Unterhaltungspflicht ist in den §§ 10 und 11 näher beschrieben.
Bitte beachten!
In der Verbandsgemeinde Offenbach liegt die Zuständigkeitsgrenze bei der Unterhaltung der Kanalanschlüsse an der Grundstücksgrenze.
Das ist in der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Offenbach in §2 (Begriffsbestimmungen Nr. 4 + 7, "Grundstücksanschluss" und "Grundstücksentwässerungsanlage") geregelt. Die Kostentragungs-/Unterhaltungspflicht ist in den §§ 10 und 11 näher beschrieben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich - Fachbereich 5 - kommunale Betriebe
Beschreibung
Abwasser, Kanal, Abwassergebühren, Kläranlage,
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Abwasser, Kanal, Abwassergebühren, Kläranlage,
Rechtsgrundlage(n)
Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gulli, Straßeneinlauf, Gully, verstopfter, Sinkkasten, Überlauf, Hydranten, Oberflächenwasser, Sinkkästen, Abwasser, Brauchwasser, Verstopfung, Rinnen, Kanaldeckel, Schachtdeckel