Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen Beseitigung

    Kanalstörung melden

    Beschreibung

    Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.

    Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:

    • Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
    • Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
    • sofern möglich, genauere Lage beschreiben.

    Hinweise für Offenbach an der Queich: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich

    Bitte beachten!

    In der Verbandsgemeinde Offenbach liegt die Zuständigkeitsgrenze bei der Unterhaltung der Kanalanschlüsse an der Grundstücksgrenze

    Das ist in der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Offenbach  in §2 (Begriffsbestimmungen Nr. 4 + 7, „Grundstücksanschluss“ und „Grundstücksentwässerungsanlage“) geregelt. Die Kostentragungs-/Unterhaltungspflicht ist in den §§ 10 und 11 näher beschrieben.

    Bitte beachten!

    In der Verbandsgemeinde Offenbach liegt die Zuständigkeitsgrenze bei der Unterhaltung der Kanalanschlüsse an der Grundstücksgrenze

    Das ist in der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Offenbach  in §2 (Begriffsbestimmungen Nr. 4 + 7, "Grundstücksanschluss" und "Grundstücksentwässerungsanlage") geregelt. Die Kostentragungs-/Unterhaltungspflicht ist in den §§ 10 und 11 näher beschrieben.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich - Fachbereich 5 - kommunale Betriebe

    Beschreibung

    Abwasser, Kanal, Abwassergebühren, Kläranlage,

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Lerch-Ring 6

    76877 Offenbach an der Queich

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@offenbach-queich.de

    Telefon Festnetz: 06348 986-0

    Fax: 06348 986-141

    Internet

    Weitere Informationen

    Abwasser, Kanal, Abwassergebühren, Kläranlage,

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2018 (von: Webservice, VG_Offenbach)

    Technisch geändert am 03.11.2024 (von: Webservice, VG_Offenbach)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 13.01.2015 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gulli, Straßeneinlauf, Gully, verstopfter, Sinkkasten, Überlauf, Hydranten, Oberflächenwasser, Sinkkästen, Abwasser, Brauchwasser, Verstopfung, Rinnen, Kanaldeckel, Schachtdeckel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)