Kanalstörung melden
Beschreibung
Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.
Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:
- Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
- Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
- sofern möglich, genauere Lage beschreiben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Herxheim - FB4: Verbands- und Gemeindewerke
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 6
76863 Herxheim bei Landau/Pfalz
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jochen Ohmer
Postanschrift
Am Rathaus 6
76863 Herxheim bei Landau/Pfalz
Telefon Festnetz: 07276 1060
Telefon mobil: 0171 4970419
E-Mail: abwasser@herxheim.de
Internet
Weitere Informationen
- Kaufmännische Verwaltung, Verbands- und Gemeindewerke
- Technische Verwaltung
- Technische Betriebe (Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Stromversorgung, Waldfreibad)
- Geschäftsführung von Zweckverbänden
- Geschäftsführung von Eigenbetrieben
- Kaufmännische Verwaltung von Regiebetrieben
Rechtsgrundlage(n)
Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gulli, Verstopfung, Überlauf, Oberflächenwasser, Schachtdeckel, Rinnen, Sinkkästen, Abwasser, Kanaldeckel, Gully, Brauchwasser, Sinkkasten, verstopfter, Hydranten, Straßeneinlauf