Kanalstörung melden
Beschreibung
Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.
Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:
- Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
- Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
- sofern möglich, genauere Lage beschreiben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bellheim - Bauabteilung
Adresse
Postanschrift
Schubertstr. 18
76756 Bellheim
Gebäude: Rathaus, Nebengebäude
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8.00 - 12.30 Uhr Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr Monntag u. Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Hans-Joachim Senftleber
Postanschrift
Schubertstraße 18
76756 Bellheim
Gebäude: Rathaus Nebengebäude
Telefon Festnetz: 07272 7008-403
Fax: 07272 7008-444
E-Mail: h.senftleber@vg-bellheim.de
Frau Angela Weinerth
Postanschrift
Schubertstraße 18
76756 Bellheim
Gebäude: Rathaus Nebengebäude
Telefon Festnetz: 07272 7008-411
Fax: 07272 7008-444
E-Mail: a.weinerth@vg-bellheim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Sinkkästen, Rinnen, Gulli, Kanaldeckel, Gully, Oberflächenwasser, Straßeneinlauf, Brauchwasser, Überlauf, Sinkkasten, Schachtdeckel, Abwasser, verstopfter, Verstopfung, Hydranten