Kanalstörung melden
Beschreibung
Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.
Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:
- Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
- Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
- sofern möglich, genauere Lage beschreiben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Winnweiler - Referat 5
Adresse
Postanschrift
Jakobstraße 29
67722 Winnweiler
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr Mo-Mi 13.00-16.00 Uhr Do 13.00-17.30 * Fr Nachmittag geschlossen * nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herrn Moritz Stabel
Hausanschrift
Hausanschrift
E-Mail: stabelm@winnweiler-vg.de
Telefon Festnetz: 06302 6060217
Telefon Festnetz: 0160 5609289
Fax: 06302 602-88
Weitere Informationen
Eigenbetrieb (Kanal und Wasser)
Rechtsgrundlage(n)
Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Sinkkasten, Abwasser, Kanaldeckel, Straßeneinlauf, Schachtdeckel, Gully, Überlauf, verstopfter, Rinnen, Oberflächenwasser, Hydranten, Brauchwasser, Verstopfung, Gulli, Sinkkästen