Kanalstörung melden
Beschreibung
Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.
Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:
- Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
- Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
- sofern möglich, genauere Lage beschreiben.
Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Kanalstörung melden
Die Zuständigkeiten für die Beseitigung von Verstopfungen von Anschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum liegt für das Verwaltungsgebiet der Stadt Frankenthal (Pfalz) beim Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (EWF).
Achten Sie bei der Benutzung grundsätzlich darauf, keine unzulässigen Einleitungen in die Kanalisation vorzunehmen. Welche Einleitungen unzulässig sind, wird in der Entwässerungssatzung der Stadt Frankenthal (Pfalz) geregelt.
Nach § 10 Abs. 7 der Entwässerungssatzung Frankenthal (Pfalz) gilt allgemein: Für Unterhaltungsmaßnahmen an Grundstücksanschlüssen im öffentlichen Verkehrsraum sowie am öffentlichen Kanal, die durch den Grundstückseigentümer oder eine vom Grundstück ausgehende Störung verursacht wurden, hat dieser die Kosten zu tragen.
Weitere Details zur Kostenübernahmeregelungen können Sie § 13 "Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse" der Abgabensatzung Abwasserbeseitigung der Stadt Frankenthal (Pfalz) - AbgaAbwaBS - entnehmen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.
Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Kanalstörung melden
Wenden Sie sich bitte an den Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (Pfalz) - EWF -, Abteilung Stadtentwässerung, Tel.: 06233/89-585, E-Mail ewf@frankenthal.de.
Außerhalb unserer regulären Betriebszeiten kontaktieren Sie bitte die zentrale Leitstelle der Feuerwehr Frankenthal (Pfalz) unter Tel.: 06233/66300.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (Pfalz)
Adresse
Postanschrift
Ackerstraße 24
67227 Frankenthal (Pfalz)
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jens Becke
Postanschrift
Ackerstraße 24
67227 Frankenthal (Pfalz)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06233 89-587
Fax: 06233 89-709
E-Mail: ewf@frankenthal.de
Internet
Weitere Informationen
Mit rund 210 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einem Fuhrpark von circa 70 Fahrzeugen und fachkundigem Personal sorgt der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal täglich dafür, dass die Frankenthaler Bürgerinnen und Bürger sowie die zahlreichen Gäste unserer Stadt sich rundherum wohlfühlen.
Der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb ist ein moderner Dienstleistungsbetrieb der Stadt Frankenthal.
Der EWF ist nicht nur für die Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, Abwasserentsorgung und für das Friedhofswesen, sondern auch für ein breites Dienstleistungsspektrum im Auftrag der Stadt zuständig.
Als Servicebetrieb nehmen wir Aufgaben der Straßenreinigung und des Winterdienstes wahr, führen Straßenunterhaltungsarbeiten durch und pflegen städtisches Grün.
Unsere betriebsinternen Werkstätten betreuen städtische Kinderspielplätze, sind für die Verkehrstechnik zuständig und führen Bauunterhaltungsmaßnahmen durch. Der EWF ist weiterhin zuständig für die Beschaffung, Wartung und Reparatur städtischer Kraftfahrzeuge.
Rechtsgrundlage(n)
Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.
Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Kanalstörung melden
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Sinkkästen, Rinnen, Gulli, Kanaldeckel, Gully, Oberflächenwasser, Straßeneinlauf, Brauchwasser, Überlauf, Sinkkasten, Schachtdeckel, Abwasser, verstopfter, Verstopfung, Hydranten