Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen Beseitigung

    Kanalstörung melden

    Beschreibung

    Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.

    Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:

    • Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
    • Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
    • sofern möglich, genauere Lage beschreiben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vulkaneifel

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Postfachadresse

    Postfach 12 20

    54543 Daun

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6592 933-0

    Fax: +49 6592 9850-33

    E-Mail: kv-daun@vulkaneifel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Kelberg - Verbandsgemeindewerke

    Beschreibung

    Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung

    Rufbereitschaft: 0160 98920773

    Adresse

    Postanschrift

    Dauner Strasse 22

    53539 Kelberg

    Gebäude: Rathaus, Erdgeschoss

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02692 872-33

    Telefon Festnetz: 02692 872-38

    Telefon Festnetz: 02692 872-32

    Fax: 02692 872-39

    Telefon Festnetz: 02692 872-31

    Telefon Festnetz: 02692 872-34

    Telefon Festnetz: 02692 872-35

    E-Mail: rathaus@vgv-kelberg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hydranten, Gully, verstopfter, Abwasser, Kanaldeckel, Straßeneinlauf, Schachtdeckel, Rinnen, Gulli, Sinkkasten, Überlauf, Brauchwasser, Sinkkästen, Verstopfung, Oberflächenwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English