Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen Beseitigung

    Kanalstörung melden

    Beschreibung

    Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.

    Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:

    • Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
    • Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
    • sofern möglich, genauere Lage beschreiben.

    Hinweise für Trier: Kanalstörung

    Zuständigkeit:

    Stadtwerke Trier (SWT):

    • Arbeiten an Kanalschächten (die Runden)
    • Verstopfungen, Entleerungen und Saüberungen von Sinkkästen und Kanalschächten
    • reingefallene Gegenstände

    StadtRaum Trier - Unterhaltung

    • Defekte an Sinkkästen (viereckige Straßenabläufe am Straßenrand, wo das Wasser reinläuft)

    Privatgrundstück:

    • ist der Eigentümer grundsätzlich selbst zuständig
    • sollte jedoch Gefahr im Verzug sein und der Eigentümer nicht erreichbar sein, sind die jeweiligen Stellen zu informieren

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtwerke Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostallee 7-13

    54290 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 717-0

    Fax: +49 651 717-199

    E-Mail: info@swt.de

    Version

    Technisch geändert am 16.03.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Verkehrsinfrastruktur- und Grünflächenerhaltung - Verkehrstechnik

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Grüneberg 90

    54294 Trier

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: stadtraum@trier.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Verkehrsinfrastruktur- und Grünflächenerhaltung- Verkehrswege

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Grüneberg 90

    54294 Trier

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: stadtraum@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    Tiefbauamt

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Rinnen, Sinkkästen, Brauchwasser, Abwasser, Straßeneinlauf, verstopfter, Oberflächenwasser, Hydranten, Verstopfung, Schachtdeckel, Überlauf, Kanaldeckel, Sinkkasten, Gully, Gulli

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English