Kanalstörung melden
Beschreibung
Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.
Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:
- Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
- Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
- sofern möglich, genauere Lage beschreiben.
Hinweise für Trier: Kanalstörung
Zuständigkeit:
Stadtwerke Trier (SWT):
- Arbeiten an Kanalschächten (die Runden)
- Verstopfungen, Entleerungen und Saüberungen von Sinkkästen und Kanalschächten
- reingefallene Gegenstände
StadtRaum Trier - Unterhaltung
- Defekte an Sinkkästen (viereckige Straßenabläufe am Straßenrand, wo das Wasser reinläuft)
Privatgrundstück:
- ist der Eigentümer grundsätzlich selbst zuständig
- sollte jedoch Gefahr im Verzug sein und der Eigentümer nicht erreichbar sein, sind die jeweiligen Stellen zu informieren
Zuständigkeit:
Stadtwerke Trier (SWT):
- Arbeiten an Kanalschächten (die Runden)
- Verstopfungen, Entleerungen und Saüberungen von Sinkkästen und Kanalschächten
- reingefallene Gegenstände
StadtRaum Trier - Unterhaltung
- Defekte an Sinkkästen (viereckige Straßenabläufe am Straßenrand, wo das Wasser reinläuft)
Privatgrundstück:
- ist der Eigentümer grundsätzlich selbst zuständig
- sollte jedoch Gefahr im Verzug sein und der Eigentümer nicht erreichbar sein, sind die jeweiligen Stellen zu informieren
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Verkehrsinfrastruktur- und Grünflächenerhaltung - Verkehrstechnik
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Verkehrsinfrastruktur- und Grünflächenerhaltung- Verkehrswege
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Stichwörter
Tiefbauamt
Rechtsgrundlage(n)
Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Verstopfung, Rinnen, Sinkkasten, verstopfter, Brauchwasser, Gully, Straßeneinlauf, Gulli, Sinkkästen, Hydranten, Oberflächenwasser, Schachtdeckel, Abwasser, Überlauf, Kanaldeckel