Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen Beseitigung

    Kanalstörung melden

    Beschreibung

    Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.

    Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:

    • Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
    • Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
    • sofern möglich, genauere Lage beschreiben.

    Hinweise für Trier: Kanalstörung

    Zuständigkeit:

    Stadtwerke Trier (SWT):

    • Arbeiten an Kanalschächten (die Runden)
    • Verstopfungen, Entleerungen und Saüberungen von Sinkkästen und Kanalschächten
    • reingefallene Gegenstände

    StadtRaum Trier - Unterhaltung

    • Defekte an Sinkkästen (viereckige Straßenabläufe am Straßenrand, wo das Wasser reinläuft)

    Privatgrundstück:

    • ist der Eigentümer grundsätzlich selbst zuständig
    • sollte jedoch Gefahr im Verzug sein und der Eigentümer nicht erreichbar sein, sind die jeweiligen Stellen zu informieren

    Zuständigkeit:

    Stadtwerke Trier (SWT):

    • Arbeiten an Kanalschächten (die Runden)
    • Verstopfungen, Entleerungen und Saüberungen von Sinkkästen und Kanalschächten
    • reingefallene Gegenstände

    StadtRaum Trier - Unterhaltung

    • Defekte an Sinkkästen (viereckige Straßenabläufe am Straßenrand, wo das Wasser reinläuft)

    Privatgrundstück:

    • ist der Eigentümer grundsätzlich selbst zuständig
    • sollte jedoch Gefahr im Verzug sein und der Eigentümer nicht erreichbar sein, sind die jeweiligen Stellen zu informieren

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtwerke Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostallee 7-13

    54290 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 717-0

    Fax: +49 651 717-199

    E-Mail: info@swt.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014

    Technisch geändert am 16.03.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Verkehrsinfrastruktur- und Grünflächenerhaltung - Verkehrstechnik

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Grüneberg 90

    54294 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 25.09.2020

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Verkehrsinfrastruktur- und Grünflächenerhaltung- Verkehrswege

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Grüneberg 90

    54294 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Stichwörter

    Tiefbauamt

    Version

    Technisch erstellt am 25.09.2020

    Technisch geändert am 05.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 13.01.2015

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Verstopfung, Rinnen, Sinkkasten, verstopfter, Brauchwasser, Gully, Straßeneinlauf, Gulli, Sinkkästen, Hydranten, Oberflächenwasser, Schachtdeckel, Abwasser, Überlauf, Kanaldeckel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020