Kanalstörung melden
Beschreibung
Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.
Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:
- Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
- Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
- sofern möglich, genauere Lage beschreiben.
Hinweise für Nastätten: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nastätten
Der Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeindewerke steht Ihnen "rund um die Uhr" nach Büroschluss, an Wochenenden und Feiertagen zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Nastätten - Verbandsgemeindewerke
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Sascha Velte
Besucheranschrift
Telefon mobil: 0163 7676410
Fax: 06772 953711
Telefon Festnetz: 06772 3239
E-Mail: abwasser@vg-nastaetten.de
Bereitschaftsdienst Abwasser
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0178 2144292
Rechtsgrundlage(n)
Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hydranten, Gully, verstopfter, Abwasser, Kanaldeckel, Straßeneinlauf, Schachtdeckel, Rinnen, Gulli, Sinkkasten, Überlauf, Brauchwasser, Sinkkästen, Verstopfung, Oberflächenwasser