Kanalstörung melden
Beschreibung
Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.
Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:
- Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
- Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
- sofern möglich, genauere Lage beschreiben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 6 - Kommunale Betriebe
Beschreibung
Der Verbandsgemeinde obliegt in besonderem Maße die Aufgabe der Daseinsvorsorge. Für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist die Verbandsgemeinde Weißenthurm schon seit Jahren zuständig. In ihrem Bereich sorgten frühzeitig Zweckverbände für die ausreichende Wasserförderung und Wasserverteilung an Haushalte und Betriebe sowie für die Abwasserbeseitigung.
Diese Zweckverbände sind 1975/76 in Eigenbetriebe der Verbandsgemeinde Weißenthurm überführt worden. Seit dem 01.01.1998 wird der Eigenbetrieb unter der Bezeichnung "Verbandsgemeindewerke Weißenthurm" geführt. Er gehört heute organisatorisch zum Fachbereich 6 (Kommunale Betriebe).
Der Fachbereich 6 "Kommunale Betriebe" gliedert sich in folgende Teilbereiche:
- 6.1 "Kaufmännische Betriebsführung"
- 6.2 "Technische Betriebsführung"
Die Datenschutzerklärung für den Fachbereich 6 "Kommunale Betriebe" finden Sie hier:
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Kontakt
Kontaktperson
Herr Martin Herz
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-219
E-Mail: martin.herz@vgwthurm.de
Herr Marko Röser
Postanschrift
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-266
E-Mail: marko.roeser@vgwthurm.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Rinnen, Sinkkästen, Brauchwasser, Abwasser, Straßeneinlauf, verstopfter, Oberflächenwasser, Hydranten, Verstopfung, Schachtdeckel, Überlauf, Kanaldeckel, Sinkkasten, Gully, Gulli