Kanalstörung melden
Beschreibung
Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.
Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:
- Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
- Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
- sofern möglich, genauere Lage beschreiben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Kreuznach - Abwasserbeseitigungsbetrieb
Adresse
Hausanschrift
Rheingrafenstr. 11
55583 Bad Kreuznach
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr   Donnerstagnachmittag 14:00 bis 18:00 Uhr   Freitag 8:30 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Nicklas Bechtluft (Abwasserbeiseitigung / Kläranlage)
Internet
Weitere Informationen
Buchhaltung Abwasser- beseitigungseinrichtung, Abwasserentgelte, Kläranlage, Ortskanalisation, Verbindungssammler, Regenbauwerke
Rechtsgrundlage(n)
Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gulli, Straßeneinlauf, Gully, verstopfter, Sinkkasten, Überlauf, Hydranten, Oberflächenwasser, Sinkkästen, Abwasser, Brauchwasser, Verstopfung, Rinnen, Kanaldeckel, Schachtdeckel