Kanalstörung melden
Beschreibung
Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befinden. Für die Leitungen auf dem Grundstück bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer verantwortlich bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.
Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:
- Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden,
- Angaben zum Ort der Verstopfung (Straße, Hausnummer),
- sofern möglich, genauere Lage beschreiben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Stadt-,.Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Klärwerk Koblenz (Eigenbetrieb Stadtentwässerung)
Beschreibung
Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadt Koblenz - Straßenunterhaltung (Kommunaler Servicebetrieb Koblenz)
Beschreibung
U.a. zuständig für Unterhaltung der Koblenzer Straßen, Parkscheinautomaten, Parkuhren, Markierungen, Sperrpfosten, Straßenabläufe, Verkehrszeichen
Adresse
Postanschrift
Hans-Böckler-Straße 8
56070 Koblenz
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Montag 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Mittwoch 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Straßenunterhaltung Bezirk Nord (nördl. der Mosel): Lützel, Neuendorf, Wallersheim, Kesselheim, Metternich, Bubenheim, Rübenach, Güls, Bisholder
+49 261 129-3586
+49 261 129-4563
Straßenunterhaltung Bezirk Ost (rechte Rheinseite): Niederberg, Immendorf, Ehrenbreitstein, Arenberg, Asterstein, Arzheim, Pfaffendorf/Höhe, Horchheim/Höhe
+49 261 129-3540
+49 261 129-4561
Straßenunterhaltung Bezirk Mitte (zwischen Rhein und Mosel): Altstadt, Rauental, Goldgrube, Stadtmitte, Karthause, Südstadt, Moselweiß, Oberwerth, Stolzenfels, Lay
+49 261 129-3584
+49 261 129-4562
Verkehrszeichen / Verkehrsspiegel
+49 261 129-3543
+49 261 129-3585
verkehrstechnik@stadt.koblenz.de
Rechtsgrundlage(n)
Entwässerungssatzung der jeweiligen Kommune.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gulli, Verstopfung, Überlauf, Oberflächenwasser, Schachtdeckel, Rinnen, Sinkkästen, Abwasser, Kanaldeckel, Gully, Brauchwasser, Sinkkasten, verstopfter, Hydranten, Straßeneinlauf