Jugendgerichtshilfe
Wenn junge Menschen straffällig werden, dann wirkt die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes im Verfahren mit.
Beschreibung
Wenn junge Menschen zwischen dem 14. bis zum 21. Geburtstag mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, ist es Aufgabe der Jugendhilfe, im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken.
Nimmt die Jugendgerichtshilfe mit dem Beschuldigten und, wenn es sich um Jugendliche handelt, grundsätzlich auch mit seinen Erziehungsberechtigten Kontakt auf, so informiert sie diese zunächst über die Aufgaben und Möglichkeiten des Jugendamtes und den Ablauf des Jugendstrafverfahrens.
Die frühzeitige Initiative der Jugendgerichtshilfe ist in § 52 Abs.2 SGB VIII gesetzlich vorgegeben. Danach ist es erforderlich, daß das Jugendamt frühzeitig prüft, ob für den Jugendlichen oder jungen Volljährigen Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen. Bereits im Zeitraum vor einer justiziellen Entscheidung sollen damit die aus pädagogischer Perspektive erforderlichen Hilfen angeboten werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 4 - Jugend und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Selina Müller
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06381 424-50293
E-Mail: Selina.Mueller@kv-kus.de
Telefon Festnetz: 06381 424-293
Frau Maria Turisser- Walder
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: Maria.Turisser-Walder@kv-kus.de
Telefon Festnetz: 06381 424-271
Fax: 06381 424-50271
Internet
Kreisverwaltung Kusel - Referat 43 - Verwaltung und Soziale Dienste, Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
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Frau Selina Müller
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Telefon Festnetz: 06381 424-293
Fax: 06381 424-50293
E-Mail: Selina.Mueller@kv-kus.de
Frau Maria Turisser- Walder
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Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06381 424-271
Fax: 06381 424-50271
E-Mail: Maria.Turisser-Walder@kv-kus.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Grundsätzlich nimmt die Jugendgerichtshilfe mit dem Beschuldigten bzw. mit den Erziehungsberechtigten Kontakt auf. Eine Kontaktaufnahme durch Beschuldigten bzw. durch die Erziehungsberechtigten ist ebenso jederzeit. Eventuell bestehende Fristen bespricht die Jugendgerichtshilfe mit Ihnen.
Kosten
Das Tätigwerden der Jugendgerichtshilfe anlässlich eines jugendgerichtlichen Verfahrens ist eine gesetzliche Aufgabe der Jugendhilfe. Gebühren fallen hierfür nicht an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Diversion, junge Straftäter, Heranwachsende, Sozialstunden