Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
Wenn junge Menschen straffällig werden, dann wirkt die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes im Verfahren mit.
Beschreibung
Wenn junge Menschen zwischen dem 14. bis zum 21. Geburtstag mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, ist es Aufgabe der Jugendhilfe, im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken.
Nimmt die Jugendgerichtshilfe mit dem Beschuldigten und, wenn es sich um Jugendliche handelt, grundsätzlich auch mit seinen Erziehungsberechtigten Kontakt auf, so informiert sie diese zunächst über die Aufgaben und Möglichkeiten des Jugendamtes und den Ablauf des Jugendstrafverfahrens.
Die frühzeitige Initiative der Jugendgerichtshilfe ist in § 52 Abs.2 SGB VIII gesetzlich vorgegeben. Danach ist es erforderlich, daß das Jugendamt frühzeitig prüft, ob für den Jugendlichen oder jungen Volljährigen Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen. Bereits im Zeitraum vor einer justiziellen Entscheidung sollen damit die aus pädagogischer Perspektive erforderlichen Hilfen angeboten werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 21 - Jugendhilfe (Jugendamt)
Adresse
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
17er-Straße 1
76726 Germersheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Herr M. Brügger (Jugendhilfe im Strafverfahren)
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimPostanschrift
17er-Straße 1
76726 GermersheimE-Mail: m.bruegger@Kreis-Germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-359
Fax: 07274 53-15357
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Das Tätigwerden der Jugendgerichtshilfe anlässlich eines jugendgerichtlichen Verfahrens ist eine gesetzliche Aufgabe der Jugendhilfe. Gebühren fallen hierfür nicht an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Heranwachsende, Diversion, junge Straftäter, Sozialstunden