Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist. Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Darüber hinaus sind in der Regel auch Rettungshunde, die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt haben, von der Hundesteuer befreit
In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz – eine Steuerbefreiung gewährt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sie müssen sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.
Ansprechpartner
Stadt Ingelheim - 20/2 Finanzabteilung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 12:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: stadtverwaltung@ingelheim.de
Kontaktperson
Lion Deisen
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-272
Fax: 06132 782-235
E-Mail: lion.deisen@ingelheim.de
Sylvia Weitzel
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: sylvia.weitzel@ingelheim.de
Telefon Festnetz: 06132 782-243
Fax: 06132 782-235
Cordula Mußgang
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06132 782-235
E-Mail: cordula.mussgang@ingelheim.de
Telefon Festnetz: 06132 782-154
Internet
erforderliche Unterlagen
Kopie des Schwerbehindertenausweises
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Ingelheim
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Ingelheim am Rhein.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Ingelheim am Rhein.
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Steuer, Hundesteuer, Hundesteuerermäßigung, Ermäßigung