Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist. Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Darüber hinaus sind in der Regel auch Rettungshunde, die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt haben, von der Hundesteuer befreit
In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz – eine Steuerbefreiung gewährt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sie müssen sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 1.2 - Finanz - und Kassenwesen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1261
67356 Lingenfeld
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr Sie können zahlreiche Leistungen auch online beantragen unter Verbandsgemeinde Lingenfeld !
Kontakt
E-Mail: finanzen@vg-lingenfeld.de
E-Mail: vgkasse@vg-lingenfeld.de
Telefon Festnetz: 06344 509-0
Fax: 06344 509-199
Kontaktperson
Herr Uwe Geier (Leiter des Fachbereiches 1.2 Verantwortlicher für die FiBu)
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: uwe.geier@vg-lingenfeld.de
Fax: 06344 509-4254
Telefon Festnetz: 06344 509-254
Frau Selina Eckardt
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06344 509-4258
Telefon Festnetz: 06344 509-258
E-Mail: selina.eckardt@vg-lingenfeld.de
Herr Julian Winschel
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06344 509-4255
E-Mail: julian.winschel@vg-lingenfeld.de
Telefon Festnetz: 06344 509-255
Herr Marius Dudenhöffer
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06344 509-252
E-Mail: Marius.Dudenhoeffer@vg-lingenfeld.de
Fax: 06344 509-4252
Internet
Weitere Informationen
- sonstiges Gemeindevermögen
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung
- Zahlungsabwicklung, Mahnwesen und Vollstreckung
- Zentraler Rechnungseingang und Belegarchivierung
- Steuern, Abgaben und Beiträge
- Miet- und Pachtangelegenheiten
- Forsten und Jagd
- Grundstücks- und Energiemanagement (Verwaltung)
- Zuschuss- und Förderangelegenheiten
- Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug
- Schulden- und Darlehensverwaltung
- Finanz- und Investitionscontrolling
- Jahresabschlüsse
- Rechnungsprüfung und Finanzberichte
- Finanzstatistiken
- Bürgerstiftungen
- Wirtschaftsförderung
Verbandsgemeinde Lingenfeld - Finanzabteilung
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Selina Eckardt
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06344 509-4258
E-Mail: selina.eckardt@vg-lingenfeld.de
Telefon Festnetz: 06344 509-258
Herr Uwe Geier (Leiter des Fachbereiches 1.2 Verantwortlicher für die FiBu)
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Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06344 509-254
Fax: 06344 509-4254
E-Mail: uwe.geier@vg-lingenfeld.de
Herr Julian Winschel
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E-Mail: julian.winschel@vg-lingenfeld.de
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Herr Marius Dudenhöffer
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Telefon Festnetz: 06344 509-252
E-Mail: Marius.Dudenhoeffer@vg-lingenfeld.de
Fax: 06344 509-4252
Internet
Weitere Informationen
- Sonstiges Gemeindevermögen
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung
- Steuern, Abgaben und Beiträge
- Forsten und Jagd
- Miet- und Pachtangelegenheiten
- Grundstücksmanagement (Verwaltung)
- Zuschuss- und Förderangelegenheiten
- Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug
- Schulden- und Darlehensverwaltung
- Finanz- und Investitionscontrolling
- Jahresabschlüsse
- Rechnungsprüfung und Finanzberichte
- Finanzstatistiken
- Bürgerstiftungen
- Wirtschaftsförderung
erforderliche Unterlagen
Kopie des Schwerbehindertenausweises
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ermäßigung, Hundesteuerermäßigung, Steuer, Hundesteuer