Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist. Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Darüber hinaus sind in der Regel auch Rettungshunde, die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt haben, von der Hundesteuer befreit
In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit - entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz - eine Steuerbefreiung gewährt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sie müssen sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg - Fachbereich 2 - Finanzen
Adresse
Postanschrift
Naheweinstraße 80
55450 Langenlonsheim
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Im Fachbereich Finanzen, zu dem auch die Kasse gehört, dreht sich alles um das liebe Geld. Hier werden alle Rechnungen für in Anspruch genommene Leistungen und Dienste gezahlt; es wird dafür gesorgt, dass die den Ortsgemeinden zustehenden kommunalen Steuern, Gebühren und Beiträge rechtzeitig erhoben und eingezogen werden. Hierzu gehören auch das Mahnwesen und die Vollstreckung. Im Zuge der Haus- und Finanzplanung wird der jährliche Geldkreislauf nach strengen wirtschaftlichen Gesichtspunkten neu geplant und über die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie die Bilanz Rechenschaft abgelegt. Auch die Darlehen und die Rücklagen der Gemeinden bewirtschaften wir. Des Weiteren verwalten wir alle Liegenschaften der Gemeinden. Hierzu gehört, unsere Ortsgemeinden bei der Bewirtschaftung Ihrer Wälder zu unterstützen.
erforderliche Unterlagen
Kopie des Schwerbehindertenausweises
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hundesteuer, Ermäßigung, Hundesteuerermäßigung, Steuer