Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist. Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind. Darüber hinaus sind in der Regel auch Rettungshunde, die eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt haben, von der Hundesteuer befreit

    In den meisten rheinland-pfälzischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz – eine Steuerbefreiung gewährt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sie müssen sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) gehört zum Landkreis Altenkirchen und umfasst die Ortsgemeinden Brachbach, Friesenhagen, Harbach, Mudersbach, Niederfischbach und der Stadt Kirchen (Sieg).

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 1

    57548 Kirchen (Sieg)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Lindenstraße 1

    57548 Kirchen (Sieg)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2741 688-0

    Fax: +49 2741 688-255

    E-Mail: vg-kirchen@kirchen-sieg.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung/Zahlschein

    Bankverbindung

    Verbandsgemeindekasse Kirchen

    Empfänger: Verbandsgemeindekasse Kirchen

    IBAN: DE45 5735 1030 0004 0010 04

    BIC: MALADE51AKI

    Bankinstitut: Sparkasse Westerwald-Sieg

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Kopie des Schwerbehindertenausweises

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2014 (von: Fülle, Irene)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Steuer, Hundesteuer, Hundesteuerermäßigung, Ermäßigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)