Ausübung der Heilkunde Erlaubnis
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    Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

    Wenn Sie sich als Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. Für die Ausübung der Heilkunde müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen und erhalten.

    Hinweise für Mainz: Heilpraktiker, Erlaubnis zur Ausübung ohne ärztliche Bestallung

    Zuständigkeit

    Der Antrag auf Zulassung zum/zur Heilpraktiker/-in ist beim Ordnungsamt der für Sie zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung (untere Verwaltungsbehörde) zu stellen. Diese leitet für Sie den Antrag zur landesweit zuständigen Überprüfungsbehörde, der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Gesundheitswesen, weiter. Diese ist auch Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung der Überprüfungen (zum Beispiel Terminvergabe).

    Ansprechpartner

    Standes-, Rechts- und Ordnungsamt

    Beschreibung

    Dieses Amt umfasst 5 Arbeitskreise: Die Abteilung Rechtsangelegenheiten ist Ansprechpartnerin für die städtischen Stellen bei rechtlichen Themen und übernimmt die Prozessvertretung. Der Stadtrechtsausschuss entscheidet über Widersprüche. Die Einheit Versicherungen kümmert sich um den Versicherungsschutz der Landeshauptstadt und betreut Schadensfälle. Das Ordnungsamt ist die allgemeine Ordnungsbehörde und nimmt vielfältige Aufgaben wahr. Dazu gehören das Gewerberecht, Versammlungen und Veranstaltungen. Das Standesamt ist ihre Ansprechpartnerin bei Geburten und Trauungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel

    Kaiserstraße 3-5

    55116 Mainz

    Kontakt speichern

    Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).
    Postanschrift

    Postfach 3620

    55026 Mainz

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Marcus Braun
    • Herr Jaouad El Bakkal

    Stichwörter

    30Amt 30Amt30Leitung Amt 30

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2022

    Technisch geändert am 09.12.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde
    • tabellarischer Lebenslauf
    • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist)
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0)
    • Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss
    • Attest einer niedergelassenen Ärztin oder Arztes
    • Nachweis über Strafverfahren
    • ggf. weitere Dokumente und Nachweise

    Voraussetzungen

    Sie müssen

    • mindestens 25 Jahre alt sein,
    • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
    • eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können und
    • eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (ja nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
    • Sie legen die Kenntnisprüfung (schriftlich und mündlich) ab
    • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

    Fristen

    Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.

    Bearbeitungsdauer

    30 Tage bis 3 Monate

    Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2014

    Technisch geändert am 03.06.2025

    Stichwörter

    Heilpraktiker, Heilpraktiker Erlaubnis, Heilpraktikerin, Gesundheitsamt, Naturheilkunde, Heilpraktikerin Erlaubnis, Heilkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020