Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Ausübung Heilkunde, Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis)

    Wenn Sie als Heilpraktiker oder Heilpraktikerin tätig sein möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Heilpraktikerin oder Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Wenn Sie als Heilpraktikerin/Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. 

    Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 70 - Amtsärztlicher Dienst

    Allgemeine Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz

    Der Antrag auf Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz ist, für Bürger, die im Landkreis Altenkirchen wohnen, schriftlich beim Gesundheitsamt Altenkirchen zu stellen.

    Die Kreisverwaltung Altenkirchen leitet den Antrag zur landesweit zuständigen Überprüfungsbehörde, der Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Abteilung Gesundheitswesen - weiter. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung der Überprüfungen (zum Beispiel Terminvergabe).

    Die Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlich/praktischen Teil. In beiden Teilen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden. Die schriftlichen Überprüfungen finden jeweils am

    • 3. Mittwoch im März und
    • 2. Mittwoch im Oktober
    statt.

    Die mündlich/praktischen Überprüfungen werden im Anschluss daran terminiert.

    Anmeldefristen

    • 31. Dezember für den Überprüfungstermin im März,
    • 30. Juni für den Überprüfungstermin im Oktober.
    Die vollständigen Unterlagen müssen dem Amt für Gesundheitswesen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen bis zu diesen Terminen vorliegen. Dies bedeutet, dass die Unterlagen zeitig vor diesen Terminen bei der Kreisverwaltung Altenkirchen eingereicht werden müssen.

    Gegenstand der Prüfung und weitere Angaben finden Sie auf den Internetseiten der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

    Sofern auch nach der mündlich/praktischen Überprüfung keine Bedenken gegen eine Erlaubniserteilung bestehen leitet die Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Unterlagen mit einer entsprechenden Stellungnahme der Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Gesundheit - zur Erlaubniserteilung zu.

    Die Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Gesundheit - stellt die Zulassungsurkunde aus und übersendet diese mit dem Gebührenbescheid.

    Sollten sich Bedenken gegen eine Erlaubniserteilung ergeben ist das Überprüfungsverfahren abgeschlossen. Die Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Gesundheit - erlässt einen gebührenpflichtigen ablehnenden Bescheid.
    Wird die Heilpraktikerprüfung erneut angestrebt, ist eine erneute gebührenpflichtige Beantragung erforderlich.

    Zulassung als sektorale Heilpraktikerin/sektoraler Heilpraktiker
    (in Rheinland-Pfalz eingeschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie, Physiotherapie und der Podologie möglich).
    Es gelten die gleichen Voraussetzungen. Eine Ausbildung/Studium auf dem jeweiligen Teilgebiet ist Voraussetzung für die Zulassung.

    Auch für die Beantragung zur Zulassung als sektorale Heilpraktikerin/sektoraler Heilpraktiker ist die Ablegung einer Prüfung bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen erforderlich. Die Überprüfung ist auf das jeweilige Teilgebiet beschränkt.

    Allgemeine Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz

    Der Antrag auf Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz ist, für Bürger, die im Landkreis Altenkirchen wohnen, schriftlich beim Gesundheitsamt Altenkirchen zu stellen.

    Die Kreisverwaltung Altenkirchen leitet den Antrag zur landesweit zuständigen Überprüfungsbehörde, der Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Abteilung Gesundheitswesen - weiter. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung der Überprüfungen (zum Beispiel Terminvergabe).

    Die Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlich/praktischen Teil. In beiden Teilen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden. Die schriftlichen Überprüfungen finden jeweils am

    • 3. Mittwoch im März und
    • 2. Mittwoch im Oktober
    statt.

    Die mündlich/praktischen Überprüfungen werden im Anschluss daran terminiert.

    Anmeldefristen

    • 31. Dezember für den Überprüfungstermin im März,
    • 30. Juni für den Überprüfungstermin im Oktober.
    Die vollständigen Unterlagen müssen dem Amt für Gesundheitswesen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen bis zu diesen Terminen vorliegen. Dies bedeutet, dass die Unterlagen zeitig vor diesen Terminen bei der Kreisverwaltung Altenkirchen eingereicht werden müssen.

    Gegenstand der Prüfung und weitere Angaben finden Sie auf den Internetseiten der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

    Sofern auch nach der mündlich/praktischen Überprüfung keine Bedenken gegen eine Erlaubniserteilung bestehen leitet die Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Unterlagen mit einer entsprechenden Stellungnahme der Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Gesundheit - zur Erlaubniserteilung zu.

    Die Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Gesundheit - stellt die Zulassungsurkunde aus und übersendet diese mit dem Gebührenbescheid.

    Sollten sich Bedenken gegen eine Erlaubniserteilung ergeben ist das Überprüfungsverfahren abgeschlossen. Die Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Gesundheit - erlässt einen gebührenpflichtigen ablehnenden Bescheid.
    Wird die Heilpraktikerprüfung erneut angestrebt, ist eine erneute gebührenpflichtige Beantragung erforderlich.

    Zulassung als sektorale Heilpraktikerin/sektoraler Heilpraktiker
    (in Rheinland-Pfalz eingeschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie, Physiotherapie und der Podologie möglich).
    Es gelten die gleichen Voraussetzungen. Eine Ausbildung/Studium auf dem jeweiligen Teilgebiet ist Voraussetzung für die Zulassung.

    Auch für die Beantragung zur Zulassung als sektorale Heilpraktikerin/sektoraler Heilpraktiker ist die Ablegung einer Prüfung bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen erforderlich. Die Überprüfung ist auf das jeweilige Teilgebiet beschränkt.

    Zuständigkeit

    Der Antrag auf Zulassung zum/zur Heilpraktiker/-in ist beim Ordnungsamt der für Sie zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung (untere Verwaltungsbehörde) zu stellen. Diese leitet für Sie den Antrag zur landesweit zuständigen Überprüfungsbehörde, der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Gesundheitswesen, weiter. Diese ist auch Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung der Überprüfungen (zum Beispiel Terminvergabe).

    Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 70 - Amtsärztlicher Dienst

    Der Antrag auf Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz ist, für Bürger, die im Landkreis Altenkirchen wohnen, schriftlich beim Gesundheitsamt Altenkirchen zu stellen.

    Die Kreisverwaltung Altenkirchen leitet den Antrag zur landesweit zuständigen Überprüfungsbehörde, der Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Abteilung Gesundheitswesen - weiter. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung der Überprüfungen (zum Beispiel Terminvergabe).

    Der Antrag auf Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz ist, für Bürger, die im Landkreis Altenkirchen wohnen, schriftlich beim Gesundheitsamt Altenkirchen zu stellen.

    Die Kreisverwaltung Altenkirchen leitet den Antrag zur landesweit zuständigen Überprüfungsbehörde, der Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Abteilung Gesundheitswesen - weiter. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung der Überprüfungen (zum Beispiel Terminvergabe).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Gesundheit - Amtsärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Malzdürre 7

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Öffnungszeiten

    Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2017 (von: Asbach, Jana Vivien)

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: Brenncke, Geesche)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Gesundheit - Seuchenschutz, Umwelthygiene

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Malzdürre 7

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Öffnungszeiten

    Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2017 (von: Asbach, Jana Vivien)

    Technisch geändert am 29.05.2024 (von: Brenncke, Geesche)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Zur Anmeldung der Heilpraktikerüberprüfung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    •  Formloser Antrag (soweit bereits bekannt mit der Angabe des beabsichtigten späteren Niederlassungsortes)
    •  Geburtsurkunde
    •  Vorlage des Bundespersonalausweises (beglaubigte Kopie)
    •  letztes Schulabschlußzeugnis (beglaubigte Kopie)
    •  Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O zum Antragszeitpunkt nicht älter als 3 Monate (zur Vorlage bei Behörden)
    •  Lebenslauf
    •  Meldebestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes ! Meldebescheinigung des 1. Wohnsitzes, welche nicht älter als 3 Monate sein darf
    •  Nachweis über eventuelle bisherige Ausbildung zum Heilpraktiker
    •  ärztliches Gesundheitszeugnis, welches zum Antragszeitpunkt nicht älter als 3 Monate sein darf und aus dem die physische und psychische Eignung hervorgeht (Hausarzt oder Amtsarzt)

    Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 70 - Amtsärztlicher Dienst

    • Formloser Antrag (mit der Angabe des beabsichtigten späteren Niederlassungsortes soweit bekannt),
    • Geburtsurkunde,
    • Personalausweis (beglaubigte Kopie),
    • letztes Schulabschlusszeugnis (beglaubigte Kopie),
    • Berufsabschluss (beglaubigte Kopie),
    • Polizeiliches Führungszeugnis,
    • Lebenslauf,
    • Meldebestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes,
    • Nachweis über eine eventuelle bisherige Ausbildung zum Heilpraktiker,
    • ärztliches Gesundheitszeugnis vom Amtsarzt (Termin ist bei der hiesigen Dienststelle zu vereinbaren)
    • Formloser Antrag (mit der Angabe des beabsichtigten späteren Niederlassungsortes soweit bekannt),
    • Geburtsurkunde,
    • Personalausweis (beglaubigte Kopie),
    • letztes Schulabschlusszeugnis (beglaubigte Kopie),
    • Berufsabschluss (beglaubigte Kopie),
    • Polizeiliches Führungszeugnis,
    • Lebenslauf,
    • Meldebestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes,
    • Nachweis über eine eventuelle bisherige Ausbildung zum Heilpraktiker,
    • ärztliches Gesundheitszeugnis vom Amtsarzt (Termin ist bei der hiesigen Dienststelle zu vereinbaren)

    Voraussetzungen

    •  Sie müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben,
    •  in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sein,
    •  und Sie müssen bei der Überprüfung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt nachweisen, dass die Ausübung der Heilkunde durch Sie keine Gefahr für die menschliche Gesundheit bedeutet.

    Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Heilpraktikerin“ beziehungsweise „Heilpraktiker“ zu führen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Kenntnisüberprüfungen finden an festgelegten Prüfungsterminen statt. Der 3. Mittwoch im März und der 2. Mittwoch im Oktober mit dem ersten, schriftlichen Teil der Überprüfung. Circa 2 Wochen später beginnen die mündlichen Überprüfungen für diejenigen, welche den schriftlichen Teil bestanden haben. Bewerbungsfrist ist der 31.Dezember. für die Märzprüfung und der 30.Juni für die Oktoberprüfung (Eingang der Unterlagen in Mainz!).

    Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 70 - Amtsärztlicher Dienst

    Anmeldefristen

    • 31. Dezember für den Überprüfungstermin im März,
    • 30. Juni für den Überprüfungstermin im Oktober.

    Die vollständigen Unterlagen müssen dem Amt für Gesundheitswesen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen bis zu diesen Terminen vorliegen. Dies bedeutet, dass die Unterlagen zeitig vor diesen Terminen bei der Kreisverwaltung Altenkirchen eingereicht werden müssen.

    Anmeldefristen

    • 31. Dezember für den Überprüfungstermin im März,
    • 30. Juni für den Überprüfungstermin im Oktober.

    Die vollständigen Unterlagen müssen dem Amt für Gesundheitswesen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen bis zu diesen Terminen vorliegen. Dies bedeutet, dass die Unterlagen zeitig vor diesen Terminen bei der Kreisverwaltung Altenkirchen eingereicht werden müssen.

    Kosten

    • Schriftliche und mündliche Kenntnisprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern – auch in eingeschränkter Form – sowie Überprüfung nach Aktenlage der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 18. Februar 1939 (RGBl. I S. 259) in der jeweils geltenden Fassung: 365,00 Euro
    •  Schriftliche Kenntnisüberprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern – auch in eingeschränkter Form – nach der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz: 150,00 Euro
    • Mündliche Kenntnisüberprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern – auch in eingeschränkter Form – nach der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz: 215,00 Euro
    • Kenntnisüberprüfung nach Aktenlage von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern – auch in eingeschränkter Form – nach der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz: 50,00 bis 150,00 Euro
    • Verschieben eines festgesetzten schriftlichen oder mündlichen Kenntnisüberprüfungstermins auf Antrag – ärztliches Attest – der Heilpraktikeranwärterin oder Heilpraktikeranwärters: 25,00 Euro
    • Erteilung der Erlaufnis zur Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker (Heilpraktikererlaubnis) – auch in eingeschränkter Form - : 140,00 Euro
    • Rücknahme oder Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis: nach Zeitaufwand

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz am 02.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2014 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Heilpraktikerwesen, Arzt, Heilberuf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)