Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Ausübung Heilkunde, Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis)

    Wenn Sie als Heilpraktiker oder Heilpraktikerin tätig sein möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Heilpraktikerin oder Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Wenn Sie als Heilpraktikerin/Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. 

    Zuständigkeit

    Der Antrag auf Zulassung zum/zur Heilpraktiker/-in ist beim Ordnungsamt der für Sie zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung (untere Verwaltungsbehörde) zu stellen. Diese leitet für Sie den Antrag zur landesweit zuständigen Überprüfungsbehörde, der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Gesundheitswesen, weiter. Diese ist auch Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung der Überprüfungen (zum Beispiel Terminvergabe).

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Ansprechpartner:    +49 261 129-4474

    Mo, Di, Do, Fr    8:00 -12:00 Uhr
     

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Gewerbeangelegenheiten und Gaststätten (Ordnungsamt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Hausanschrift

    Ludwig-Erhard-Straße 2

    56073 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 12:00 Uhr Mi 8:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 16:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Anmeldung der Heilpraktikerüberprüfung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    •  Formloser Antrag (soweit bereits bekannt mit der Angabe des beabsichtigten späteren Niederlassungsortes)
    •  Geburtsurkunde
    •  Vorlage des Bundespersonalausweises (beglaubigte Kopie)
    •  letztes Schulabschlußzeugnis (beglaubigte Kopie)
    •  Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O zum Antragszeitpunkt nicht älter als 3 Monate (zur Vorlage bei Behörden)
    •  Lebenslauf
    •  Meldebestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes ! Meldebescheinigung des 1. Wohnsitzes, welche nicht älter als 3 Monate sein darf
    •  Nachweis über eventuelle bisherige Ausbildung zum Heilpraktiker
    •  ärztliches Gesundheitszeugnis, welches zum Antragszeitpunkt nicht älter als 3 Monate sein darf und aus dem die physische und psychische Eignung hervorgeht (Hausarzt oder Amtsarzt)

    Voraussetzungen

    •  Sie müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben,
    •  in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sein,
    •  und Sie müssen bei der Überprüfung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt nachweisen, dass die Ausübung der Heilkunde durch Sie keine Gefahr für die menschliche Gesundheit bedeutet.

    Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung "Heilpraktikerin" beziehungsweise "Heilpraktiker" zu führen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Kenntnisüberprüfungen finden an festgelegten Prüfungsterminen statt. Der 3. Mittwoch im März und der 2. Mittwoch im Oktober mit dem ersten, schriftlichen Teil der Überprüfung. Circa 2 Wochen später beginnen die mündlichen Überprüfungen für diejenigen, welche den schriftlichen Teil bestanden haben. Bewerbungsfrist ist der 31.Dezember. für die Märzprüfung und der 30.Juni für die Oktoberprüfung (Eingang der Unterlagen in Mainz!).

    Kosten

    • Schriftliche und mündliche Kenntnisprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern - auch in eingeschränkter Form - sowie Überprüfung nach Aktenlage der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 18. Februar 1939 (RGBl. I S. 259) in der jeweils geltenden Fassung: 365,00 Euro
    •  Schriftliche Kenntnisüberprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern - auch in eingeschränkter Form - nach der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz: 150,00 Euro
    • Mündliche Kenntnisüberprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern - auch in eingeschränkter Form - nach der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz: 215,00 Euro
    • Kenntnisüberprüfung nach Aktenlage von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern - auch in eingeschränkter Form - nach der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz: 50,00 bis 150,00 Euro
    • Verschieben eines festgesetzten schriftlichen oder mündlichen Kenntnisüberprüfungstermins auf Antrag - ärztliches Attest - der Heilpraktikeranwärterin oder Heilpraktikeranwärters: 25,00 Euro
    • Erteilung der Erlaufnis zur Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker (Heilpraktikererlaubnis) - auch in eingeschränkter Form - : 140,00 Euro
    • Rücknahme oder Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis: nach Zeitaufwand

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Heilpraktikerwesen, Heilberuf, Arzt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English