Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII Gewährung

    Übernahme der Bestattungskosten beantragen

    Wenn Sie verpflichtet sind, die Bestattungskosten einer verstorbenen Person zu decken, obwohl Ihnen selbst die finanziellen Mittel hierzu fehlen, besteht die Möglichkeit, beim Träger der Sozialhilfe eine Übernahme der Kosten zu beantragen.

    Beschreibung

    Bei einem Todesfall müssen in der Regel die Angehörigen der verstorbenen Person für die Bestattung sorgen und die Kosten vorerst übernehmen, sofern der Nachlass oder andere Gelder, wie von einer Sterbegeldversicherung, nicht oder nicht vollständig ausreichen, um die Bestattungskosten zu decken.

    Wer dazu verpflichtet ist die Bestattungskosten zu übernehmen, ist gesetzlich geregelt. Hierbei kann es sich um die folgenden Personen handeln:

    • vertraglich verpflichtete Personen
    • Erben
    • Unterhaltspflichtige
    • nach öffentlichem Bestattungsrecht der Länder zur Bestattung verpflichtete Personen

    Wenn Sie zur Übernahme der Kosten für eine Bestattung verpflichtet, aber finanziell dazu nicht in der Lage sind, können Sie die Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt beantragen. Das Sozialamt prüft dann, inwieweit es Ihnen zuzumuten ist, die Kosten zu tragen.

    Das Sozialamt übernimmt die Kosten für eine einfache, angemessene und würdige Bestattung. Dazu gehören unter anderem die angemessenen Kosten für den Sarg, Leichenhaus- und Grabgebühren sowie die Kosten für das Anlegen des Grabes. Das gilt auch für Urnenbestattungen. Nicht übernommen werden zum Beispiel die Kosten für die Bewirtung von Trauergästen.

    Zuständig ist das Sozialamt, das für die verstorbene Person bis zu ihrem Tod Sozialhilfe geleistet hat. Sofern die verstorbene Person hingegen keine Sozialhilfe bezogen hat, ist das Sozialamt zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt. Verstirbt eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die keine Sozialhilfe bezogen hat, im Ausland, kommt es für die Zuständigkeit auf den Einzelfall an.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Bestattungskostenbeihilfe

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen

    Adresse

    Postanschrift

    Rathauspassage 2

    56068 Koblenz

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Termine nach Vereinbarung Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 261 129-2290

    Telefon Festnetz: 0261 129-0

    E-Mail: grundsicherung@stadt.koblenz.de

    Internet

    Formulare

    Antrag Sozialhilfe

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Unterlagen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Antragstellerin / des Antragstellers. Hierzu zählen insbesondere:

    -           Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag

    -           Mietvertrag und Mietbescheinigung

    -           bei Eigenheim: Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Nachweise über monatliche Ausgaben, ggf. Finanzierungsnachweise

    -           Vermögenserklärung mit entsprechenden aktuellen Nachweisen zu allen Eintragungen

    -           vollständige Kontoauszüge der letzten 6 Monate

    -           KFZ-Fragebogen und KFZ-Schein

    -           ggfs. Nachweis Erbausschlagung

    -           Rechnung Grab

    -           Rechnung Bestattungsinstitut

    Unterlagen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der / des Verstorbenen. Hierzu zählen insbesondere:

    -           vollständige Kontoauszüge der letzten 6 Monate

    -           ggf. Nachweise Auszahlung Sterbegeldversicherung

    -           ggf. Nachweise Auszahlung Lebensversicherung

    -           ggf. Bestattungsvorsorgevertrag

    Je nach Lebenssituation könnten weitere Unterlagen benötigt werden. Es empfiehlt sich daher eine persönliche Vorsprache.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen.
    • Weder der Nachlass der verstorbenen Person noch andere durch das Ableben zugeflossene Mittel, wie die Auszahlungen aus Versicherungen, decken die Bestattungskosten.
    • Sie können die Kosten nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln tragen oder die Übernahme der Bestattungskosten ist ihnen nicht oder nicht in voller Höhe zuzumuten.
    • Die Kosten für die Bestattung sind angemessen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
    • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheids
       

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Bestattungskostenhilfe beantragen wollen:

    • Stellen Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Träger der Sozialhilfe.
    • Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, müssen Sie bei Bedarf vor der Beauftragung des Bestatters beim zuständigen Träger der Sozialhilfe erfragen,
    • Der Träger der Sozialhilfe überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
    • Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Als angemessen gelten in der Regel zwei Monate ab Bestattung.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Stichwörter

    Urne, Friedhof, Grabgebühren, Erdbestattung, Beisetzung, Feuerbestattung, Nachlass, Kostenübernahme, Todesfall, Bestattungskosten, Sozialbestattung, Bestattung, Beerdigung, Gebühren Krematorium, Beerdigungskosten, Friedhofsgebühren, Urnenbeisetzung, Leichenhausgebühren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de