Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern

    Wohnungen müssen in den Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.

    Beschreibung

    Nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Seit dem 12. Juli 2012 müssen auch Bestandswohnungen nachgerüstet sein.

    Näheres ergibt sich aus den:

    Zuständigkeit

    Für Auskünfte steht Ihnen die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zur Verfügung. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Landau-Land

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Landau-Land gehört zum Landkreis Südliche Weinstraße und umfasst die Ortsgemeinden Billigheim-Ingenheim, Birkweiler, Böchingen, Eschbach, Frankweiler, Göcklingen, Heuchelheim-Klingen, Ilbesheim bei Landau in der Pfalz, Impflingen, Knöringen, Leinsweiler, Ranschbach, Siebeldingen und Walsheim.

    Adresse

    Besucheranschrift

    An 44 Nr. 31

    76829 Landau in der Pfalz

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Verwaltung Montag: 08:30 - 12:00 Uhr  Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr  Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr  Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr  Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Bürgerbüro Montag: 07:30 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@landau-land.de

    Telefon Festnetz: 06341 143-0

    Fax: 06341 143-70

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2018 (von: Webservice, VG_Landau-Land)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Webservice, VG_Landau-Land)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 25.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 08.12.2014 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Feuer, Brandschutz

    Sprachversion

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