Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern
Wohnungen müssen in den Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Beschreibung
Nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Seit dem 12. Juli 2012 müssen auch Bestandswohnungen nachgerüstet sein.
Näheres ergibt sich aus den:
Zuständigkeit
Für Auskünfte steht Ihnen die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zur Verfügung. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Speicher - 02 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 36
54662 Speicher
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit. (Terminabsprache möglich) Den zuständigen Sachbearbeiter erreichen Sie am besten: Montag bis Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06562 64-0
Fax: 06562 64-59
Kontaktperson
Frau Anika Clemens
Postanschrift
Bahnhofstraße 36
54662 Speicher
Gebäude: Rathaus
Fax: 06562 64-59
Telefon Festnetz: 06562 64-43
E-Mail: a.clemens@vg-speicher.de
Internet
Verbandsgemeinde Speicher - 04 - Verbandsgemeindewerke
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 36
54662 Speicher
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit. (Terminabsprache möglich) Den zuständigen Sachbearbeiter erreichen Sie am besten: Montag bis Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen und Umwelt (Amt 06)
Beschreibung
Baugenehmigungen, Bauvoranfragen, Bauleitplanung, Baulasten, Festzelte, Förderung Wohnraumbeschaffung, Gewässer, Immissionsschutzrecht, Modernisierung, Naturschutz, Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen (Fachbereich 06-01)
Beschreibung
- Baugenehmigungen
- Baulastenverzeichnis
- Bauleitplanung
- Bauüberwachung
- Brandschutz
- Wohnraumförderung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Robert Ewertz
Hausanschrift
Fax: 06561 15-1008
Telefon Festnetz: 06561 15-3170
E-Mail: ewertz.robert@bitburg-pruem.de
Herr Björn Schmitz
Hausanschrift
Fax: 06561 15-1008
Telefon Festnetz: 06561 15-3161
E-Mail: schmitz.bjoern@bitburg-pruem.de
Herr Manuel Weis
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.04.2024
Stichwörter
Brandschutz, Feuer