Deutsche Rentenversicherung Servicetelefon
Sie sind Rentner/in oder befinden sich kurz vor dem Ruhestand? Dann klärt die Sonderrufnummer der Deutschen Rentenversicherung aufkommende Fragen zu Ihrer Rente.
Beschreibung
Das Servicetelefon beantwortet Ihnen alle Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung, angefangen bei Fragen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation bis hin zur Rentenantragstellung. Darüber hinaus werden auch Fragen zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge beantwortet und Sie können ebenfalls mit dem Beratungsdienst individuelle Beratungstermine vereinbaren.
Hinweise für Annweiler am Trifels: Deutsche Rentenversicherung Servicetelefon
Service-Telefon
Unter der kostenfreien Rufnummer
0800 1000 4800
informieren wir Sie bundesweit zu allen Fragen rund um das Thema Rentenversicherung
Servicezeiten sind:
Montag bis Donnerstag:
7.30 bis 19.30 Uhr
Freitag:
7.30 bis 15.30 Uhr
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das allgemeine Servicetelefon der Deutsche Rentenversicherung unter der Rufnummer: +49 800 1000 4800
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Fachbereich IV - Bürgerdienste
Beschreibung
Sozialwesen, Asylangelegenheiten, Renten, Jugend, Schulen, Volkshochschule (Seminare, Kurse und Schulungen, Sprachen, Datenverarbeitung etc.), Standesamt, Ausweise, Paßwesen, Gewerbe, Ordnung, Sicherheit, Brandschutz
Adresse
Postanschrift
Meßplatz 1
76855 Annweiler am Trifels
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Schulen, Soziales und Sport, Öffentliche sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste
Fristen
Bitte beachten Sie die Telefonzeiten des Servicetelefons.
Kosten
Die telefonische Auskunft beziehungsweise Beratung der Deutschen Rentenversicherung erfolgt kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung kann auch mittels Onlineberatung per Chat in Anspruch genommen werden. Zudem besteht ein Servicetelefon für Hörgeschädigte.
Bitte beachten Sie, dass am Telefon nicht sicher festgestellt werden kann, ob der Anrufer wirklich die Person ist, für die sie sich ausgibt. Deshalb sind die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung angewiesen, am Telefon nur dann Daten über Versicherte und Rentner mitzuteilen, wenn die "Echtheit" des Anrufers sicher festgestellt wurde. Per Telefon werden ansonsten nur allgemeine Rechtsauskünfte erteilt.
Am Telefon können keine Änderungsmitteilungen, wie zum Beispiel Anschriftenänderungen oder Änderungen der Bankverbindung, entgegengenommen werden. Formulare für solche Änderungsmitteilungen stehen für Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung bereit. Online können Sie die Änderungen auch über die Rubrik Online-Dienste vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.09.2019
Stichwörter
Altersvorsorge, Beratung, Rentenantrag, Einkommen, Rentner, Hotline, Finanzen, Rentenbescheid, Rente, Kontenklärung, Kur, Betriebliche Rente, Rentnerkrankenversicherung, Hinterbliebenenrente, Rentenauskunft, Übergangsgeld, Auskunft, Rentnerin, Rehabilitation, Versicherungsverlauf, Renteninformation