Sonderrufnummern Einrichtung Gemeinsames Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

    Deutsche Rentenversicherung Servicetelefon

    Sie sind Rentner/in oder befinden sich kurz vor dem Ruhestand? Dann klärt die Sonderrufnummer der Deutschen Rentenversicherung aufkommende Fragen zu Ihrer Rente.

    Beschreibung

    Das Servicetelefon beantwortet Ihnen alle Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung, angefangen bei Fragen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation bis hin zur Rentenantragstellung. Darüber hinaus werden auch Fragen zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge beantwortet und Sie können ebenfalls mit dem Beratungsdienst individuelle Beratungstermine vereinbaren.

    Hinweise für Worms: Versicherungsangelegenheiten für Bürger (Rentenstelle)

    Auskunftserteilung Antragsaufnahme in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Antragsaufnahme von

    • Regelaltersrente
    • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
    • Altersrente für langjährig Versicherte
    • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
    • Rente wegen Erwerbsminderung
    • Erziehungsrente
    • Hinterbliebenenrente
    • Kontenklärung
    • Beitragserstattung
    • Freiwillige Versicherung
    • Aufnahme von Zeugenaussagen und Versicherungen an Eides statt

    • Beglaubigung von rentenrechtlich relevanten Unterlagen

    • Bestätigung von Lebensbescheinigungen für ausländische Rententräger

    Information:

    Das Versicherungsamt der Stadt Worms ist zuständig für Auskunftserteilung und Antragsentgegennahme in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Sie in Worms wohnen oder hier berufstätig sind.

    Wir helfen Ihnen selbstverständlich beim ausfüllen der Antragsformulare und leiten Ihre Anträge an die zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

    Rentenanträge:

    Wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag auf Altersrente 3 bis 4 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn einzureichen.

    Folgend Unterlagen werden hierzu benötigt:

    • Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf
    • Bankverbindung (BIC und IBAN-Nummer)
    • Steuer-Identifikationsnummer
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Krankenkassenkarte
    • ggf. Schwerbehindertenausweis
    • ggf. Adresse der zahlenden Stelle bei Betriebsrente
    • ggf. Vertrag über Altersteilzeit
    • ggf. Nachweise über weitere Ansprüche (z. B. ausländische Rente, Hinterbliebenenrente, Unfallrente)
    • ggf. Geburtsurkunde aller Kinder

    Bei Hinterbliebenenrente werden zusätzlich Sterbe- und Heiratsurkunde und ggf. Geburtsurkunden von waisenrentenberechtigten Kindern sowie die Rentenversicherungsnummer des Hinterbliebenen benötigt.

    Bei Rente wegen Erwerbsminderung sind zusätzliche Angaben zum medizinischen Sachverhalt sowie zum beruflichen Werdegang zu machen (wie Benennung der Erkrankungen, Namen und Adressen der behandelnden Ärzte, Krankenhausaufenthalte der letzten Jahre, Name und Adresse des letzten Arbeitgebers, Beschäftigungsübersicht). 

    Wegen der Individualität des Einzelfalles muss von einer weiteren Aufzählung der möglichen Unterlagen abgesehen werden. Einzelheiten werden bei der Terminvergabe besprochen.

    Anträge auf Kontenklärung:

    Anträge auf Kontenklärung werden ebenfalls von uns entgegengenommen.

    Die individuellen Versicherungsverläufe sind oftmals nicht vollständig, denn nicht immer werden rentenrechtliche Zeiten (z. B. Kindererziehungszeiten, Kinderberücksichtigungszeiten, Ausbildungszeiten, Zeiten der Krankheit und Arbeitslosigkeit, Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, Zeiten im Beitrittsgebiet und im Ausland zurückgelegte Versicherungszeiten, schulische Zeiten) dem Rententräger automatisch mitgeteilt.

    In diesen Fällen sind oftmals umfangreiche Kontenklärungen erforderlich, bei denen wir Ihnen gerne behilflich sind.

    Sonstiges:

    Für den Nachweis von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung benötigt der Rententräger grundsätzlich Originale oder beglaubigte Kopien. Beglaubigungen von rentenrechtlichen Versicherungsunterlagen sowie Lebensbescheinigungen für ausländische Versicherungsträger werden vn uns kostenfrei vorgenommen.

    Kostenpflichtige Beglaubigungen beim Bürgerservice sind somit in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erforderlich.

    Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung:

    Versicherungsämter haben keinen Zugriff auf die Daten der Rentenversicherung. Haben Sie Fragen zur Rentenhöhe oder zu Ihren gespeicherten Daten bzw. benötigen Sie einen Versicherungsverlauf, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Diese hält regelmäßig Sprechtage im Rathaus der Stadt Worms ab, einen Termin können Sie unter der Tel.-Nr. 06131-274250 vereinbaren.

    Antragsformulare und Broschüren online:

    Alle Formulare für Rentenanträge, Kontenklärungen und Rehabilitationsmaßnahmen sowie ausführliche Begleitbroschüren werden von der Deutschen Rentenversicherung www.deutscherentenversicherung.de im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das allgemeine Servicetelefon der Deutsche Rentenversicherung unter der Rufnummer: +49 800 1000 4800

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.07 Fachstelle für Senioren und Inklusion

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-5700

    E-Mail: sabine.steffens@worms.de

    Kontaktperson

    • Herr Markus Graber

      Fax: +49 6241 853-5799

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5702

    • Frau Lea Wolpert

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5703

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fristen

    Bitte beachten Sie die Telefonzeiten des Servicetelefons.

    Kosten

    Die telefonische Auskunft beziehungsweise Beratung der Deutschen Rentenversicherung erfolgt kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung kann auch mittels Onlineberatung per Chat in Anspruch genommen werden. Zudem besteht ein Servicetelefon für Hörgeschädigte.

    Bitte beachten Sie, dass am Telefon nicht sicher festgestellt werden kann, ob der Anrufer wirklich die Person ist, für die sie sich ausgibt. Deshalb sind die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung angewiesen, am Telefon nur dann Daten über Versicherte und Rentner mitzuteilen, wenn die "Echtheit" des Anrufers sicher festgestellt wurde. Per Telefon werden ansonsten nur allgemeine Rechtsauskünfte erteilt.

    Am Telefon können keine Änderungsmitteilungen, wie zum Beispiel Anschriftenänderungen oder Änderungen der Bankverbindung, entgegengenommen werden. Formulare für solche Änderungsmitteilungen stehen für Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung bereit. Online können Sie die Änderungen auch über die Rubrik Online-Dienste vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Rentenantrag, Auskunft, Beratung, Rente, Hotline, Rentenbescheid, Rentnerin, Finanzen, Versicherungsverlauf, Rentner, Kur, Altersvorsorge, Rentenauskunft, Übergangsgeld, Einkommen, Betriebliche Rente, Rehabilitation, Rentnerkrankenversicherung, Kontenklärung, Renteninformation, Hinterbliebenenrente

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English