Deutsche Rentenversicherung Servicetelefon
Sie sind Rentner/in oder befinden sich kurz vor dem Ruhestand? Dann klärt die Sonderrufnummer der Deutschen Rentenversicherung aufkommende Fragen zu Ihrer Rente.
Beschreibung
Das Servicetelefon beantwortet Ihnen alle Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung, angefangen bei Fragen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation bis hin zur Rentenantragstellung. Darüber hinaus werden auch Fragen zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge beantwortet und Sie können ebenfalls mit dem Beratungsdienst individuelle Beratungstermine vereinbaren.
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Zuständige Auskunft- und Beratungsstelle für Speyer:
Deutsche Rentenversicherung
Rheinland-Pfalz
Eichendorffstraße 4-6
67346 Speyer
Telefon: 06232-172881
Mail: aub-stelle@drv-rlp.de
Zuständige Auskunft- und Beratungsstelle für Speyer:
Deutsche Rentenversicherung
Rheinland-Pfalz
Eichendorffstraße 4-6
67346 Speyer
Telefon: 06232-172881
Mail: aub-stelle@drv-rlp.de
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das allgemeine Servicetelefon der Deutsche Rentenversicherung unter der Rufnummer: +49 800 1000 4800
Ansprechpartner
Stadt Speyer
Aktuelles
Die Stadt Speyer ist eine kreisfreie Stadt.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Fristen
Bitte beachten Sie die Telefonzeiten des Servicetelefons.
Kosten
Die telefonische Auskunft beziehungsweise Beratung der Deutschen Rentenversicherung erfolgt kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung kann auch mittels Onlineberatung per Chat in Anspruch genommen werden. Zudem besteht ein Servicetelefon für Hörgeschädigte.
Bitte beachten Sie, dass am Telefon nicht sicher festgestellt werden kann, ob der Anrufer wirklich die Person ist, für die sie sich ausgibt. Deshalb sind die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung angewiesen, am Telefon nur dann Daten über Versicherte und Rentner mitzuteilen, wenn die „Echtheit“ des Anrufers sicher festgestellt wurde. Per Telefon werden ansonsten nur allgemeine Rechtsauskünfte erteilt.
Am Telefon können keine Änderungsmitteilungen, wie zum Beispiel Anschriftenänderungen oder Änderungen der Bankverbindung, entgegengenommen werden. Formulare für solche Änderungsmitteilungen stehen für Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung bereit. Online können Sie die Änderungen auch über die Rubrik Online-Dienste vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MSAGD am 24.09.2019
Stichwörter
Kur, Finanzen, Hinterbliebenenrente, Rente, Beratung, Rentnerin, Rehabilitation, Kontenklärung, Rentnerkrankenversicherung, Altersvorsorge, Übergangsgeld, Renteninformation, Rentenbescheid, Einkommen, Betriebliche Rente, Rentenantrag, Rentenauskunft, Rentner, Auskunft, Hotline, Versicherungsverlauf