Sonderrufnummern Einrichtung Gemeinsames Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

    Deutsche Rentenversicherung Servicetelefon

    Sie sind Rentner/in oder befinden sich kurz vor dem Ruhestand? Dann klärt die Sonderrufnummer der Deutschen Rentenversicherung aufkommende Fragen zu Ihrer Rente.

    Beschreibung

    Das Servicetelefon beantwortet Ihnen alle Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung, angefangen bei Fragen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation bis hin zur Rentenantragstellung. Darüber hinaus werden auch Fragen zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge beantwortet und Sie können ebenfalls mit dem Beratungsdienst individuelle Beratungstermine vereinbaren.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das allgemeine Servicetelefon der Deutsche Rentenversicherung unter der Rufnummer: +49 800 1000 4800

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Loreley

    Adresse

    Besucheranschrift

    Friedrichstraße 12

    56338 Braubach

    Besucheranschrift

    Dolkstraße 19

    56346 Sankt Goarshausen

    Standesamt

    Besucheranschrift

    Dolkstraße 3

    56346 Sankt Goarshausen

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag und Mittwoch ist für die Zeit von 13.30 - 16.00 Uhr eine Terminvereinbarung möglich. Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06771 919-135

    Telefon Festnetz: 06771 919-0

    E-Mail: rathaus@vg-loreley.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fristen

    Bitte beachten Sie die Telefonzeiten des Servicetelefons.

    Kosten

    Die telefonische Auskunft beziehungsweise Beratung der Deutschen Rentenversicherung erfolgt kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung kann auch mittels Onlineberatung per Chat in Anspruch genommen werden. Zudem besteht ein Servicetelefon für Hörgeschädigte.

    Bitte beachten Sie, dass am Telefon nicht sicher festgestellt werden kann, ob der Anrufer wirklich die Person ist, für die sie sich ausgibt. Deshalb sind die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung angewiesen, am Telefon nur dann Daten über Versicherte und Rentner mitzuteilen, wenn die "Echtheit" des Anrufers sicher festgestellt wurde. Per Telefon werden ansonsten nur allgemeine Rechtsauskünfte erteilt.

    Am Telefon können keine Änderungsmitteilungen, wie zum Beispiel Anschriftenänderungen oder Änderungen der Bankverbindung, entgegengenommen werden. Formulare für solche Änderungsmitteilungen stehen für Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung bereit. Online können Sie die Änderungen auch über die Rubrik Online-Dienste vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Hinterbliebenenrente, Rentenauskunft, Finanzen, Auskunft, Rentenbescheid, Kontenklärung, Betriebliche Rente, Hotline, Beratung, Altersvorsorge, Rehabilitation, Renteninformation, Rentenantrag, Kur, Rentner, Rentnerin, Übergangsgeld, Versicherungsverlauf, Rente, Einkommen, Rentnerkrankenversicherung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English