Ausbildungsförderung Bewilligung für Schüler an Abendgymnasien, Kollegs und höheren Fachschulen

    Ausbildungsförderung Bewilligung für Fortbildung

    Beschreibung

    Ausbildungsförderung können Sie für den Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und -gymnasien und Kollegs erhalten.

    Voraussetzung für die Förderung des Besuchs von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen und Abendrealschulen ist, dass Sie die erforderlichen Mittel für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung anderweitig nicht aufbringen können.

    Die Förderung für den Besuch von Abendgymnasien und Kollegs erfolgt unabhängig vom Einkommen der Eltern. Entscheidend hier ist, dass ihr eigenes Einkommen und Vermögen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes und der Ausbildung nicht ausreichen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - BAföG-Stelle Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: +49 651 718-0

    E-Mail: bafoeg@trier.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36

    BIC: GENODED1TVB

    Bankinstitut: Volksbank Trier

    Stichwörter

    Schulschwänzer

    Version

    Technisch erstellt am 16.10.2014 (von: Frank, Bernhild)

    Technisch geändert am 31.10.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • förmlicher Antrag
    • Schulbescheinigung
    • Einkommensnachweise der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners
    • Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr

    ​wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:

    • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr
    • ggf. Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahreseinkommen vom vorletzten Kalenderjahr

    Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt. Hierüber informiert Sie die zuständige Stelle

    Formulare

    Rheinland-Pfalz bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online auszufüllen. Sie müssen die Formulare nur noch ausdrucken, unterschreiben und anschließend der zuständigen Stelle übersenden. Nach dem Ausfüllen der Antragsformulare erhalten Sie eine Übersicht mit Unterlagen, die Sie noch zusätzlich einreichen müssen. Sollten darüber hinaus noch Nachweise fehlen, werden diese von der zuständigen Stelle von Ihnen noch angefordert.

    Die erforderlichen Formblätter sind ebenfalls bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.

    Antragsformulare BAföG

    Voraussetzungen

    • deutscher Staatsbürger
    • ausländischer Staatsbürger ja nach Aufenthaltsstatus
    • maximal 29 Jahre alt, Ausnahmen zugelassen
    • beim Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen und Abendrealschulen darf Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners nicht für die Finanzierung der Ausbildung ausreichen
    • beim Besuch von Abendgymnasien und Kollegs darf Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie ggf. das Einkommen Ihres Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners nicht für die Finanzierung der Ausbildung ausreichen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben.

    Ausbildungsförderung wird in der Regel für ein Schuljahr bewilligt. Danach müssen Sie einen Weiterförderungsantrag stellen. Um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden, sollten Sie den Weiterförderungsantrag mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des vorhergehenden Antrages stellen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausbildungsförderung für den Besuch von Abendrealschulen und Abendgymnasien können Sie nur für die Zeiten erhalten, in denen nicht gleichzeitig eine Berufstätigkeit vorgeschrieben ist.
     

    BAföG-Hotline: +49 800 223-6341 (kostenfrei).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2014 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Studium, Schule, Hochschulstudium, BAföG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)