Ehrenamtskarte ausstellen
Beschreibung
Überdurchschnittlich ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger können eine landesweite Ehrenamtskarte beantragen. Damit können sie landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die das Land, die teilnehmenden Kommunen und private Partner dafür zur Verfügung stellen.
Zuständigkeit
Wer eine Ehrenamtskarte möchte, muss einen Antrag ausfüllen und diesen sowohl vom Verein bzw. der Organisation, für die er ehrenamtlich tätig ist, als auch von der Kommune bestätigen lassen. Der Antrag ist dann an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei zur Ausstellung einer Ehrenamtskarte zu leiten.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Jockgrim gehört zum Landkreis Germersheim und umfasst die Ortsgemeinden Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern.
Beschreibung
Der offizielle Gründungstag für den Zusammenschluss von Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern zu einer Verwaltungseinheit war der 2. Oktober 1972. Entsprechend ihrem Motto "Hier lässt es sich gut leben!" kann die Verbandsgemeinde Jockgrim sehr stolz sein auf ihr einmalig schönes Verwaltungsgebäude in der Unteren Buchstraße 22 in Jockgrim. Das Bauwerk wurde auf den Fundamenten des ehemaligen Ringofens der Falzziegelwerke Carl Ludowici errichtet und ist dem Charakter der früheren Ziegeleigebäude angeglichen. Im Jahr 1993 wurde es feierlich eingeweiht. Vorher war der Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung in der ehemaligen "Villa Sommer" und in einem 1974 errichteten Erweiterungsbau.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Überweisung/Zahlschein
- Paypal
- Bargeldlose Zahlung
- giropay
- Kontaktlos bezahlen
- Bargeldzahlung
Bankverbindung
Verbandsgemeindekasse Jockgrim
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim
IBAN: DE86 5489 1300 0081 0785 05
BIC: GENODE61BZA
Bankinstitut: VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG
Verbandsgemeindekasse Jockgrim
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim
IBAN: DE41 5485 0010 0006 0096 41
BIC: SOLADES1SUW
Bankinstitut: SparkasseSüdpfalz
Verbandsgemeindekasse Jockgrim
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim
IBAN: DE57 5486 2500 0007 1900 00
BIC: GENODE61SUW
Bankinstitut: VR Bank Südpfalz eG
Formulare
Das Antragsformular ist auf der Webseite der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung www.wir-tun-was.de im Bereich Ehrenamt unter „Downloads“ zu finden.
Voraussetzungen
- Ehrenamtliche Betätigung von mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr
- Mindestalter 14 Jahre
- Keine Bezahlung; die Erstattung von tatsächlich angefallenen Aufwendungen ist zulässig.
Fristen
Die Ehrenamtskarte gilt zwei Jahre und kann dann erneut beantragt werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die landesweite Ehrenamtskarte ist ein gemeinsames Projekt des Landes mit den teilnehmenden Kommunen. Die Kommunen, die mitmachen, sind auf der Webseite der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung www.wir-tun-was.de im Bereich Ehrenamt zu finden.
Unterstützende Institutionen
1. Jede teilnehmende Kommune hat eine Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner benannt
2. Auskünfte gibt auch die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
gemeinnützig, Engagement, Freiwilligenarbeit