Vergnügungsteuer zahlen
In einigen Gemeinden müssen Sie eine Steuer auf Vergnügungsveranstaltungen zahlen.
Beschreibung
Einige Gemeinden erheben eine Vergnügungssteuer. Diese wird auf Ausgaben erhoben, die über den normalen Lebensbedarf hinausgehen – also zum Beispiel für Freizeit und Vergnügen.
Besteuert werden entweder die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, oder der Betrieb von Spielautomaten und anderen Unterhaltungsgeräten.
Wie hoch die Steuer ist und welche weiteren Regeln gelten, legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Vergnügungssteuersatzung fest. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Höhe der Steuer.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden sowie kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bodenheim - Organisation und Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06135 72-0
Fax: 06135 72-263
Kontaktperson
Frau Stefanie Hartmann
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FIM-Landesredaktion Rheinland-Pfalz am 07.11.2025
Stichwörter
Spielautomat