Vergnügungsteuer zahlen
Beschreibung
Die Ermächtigung der Gemeinden, Vergnügungssteuer zu erheben, beruht auf der Gemeindeordnung (GemO), dem Kommunalabgabengesetzt (KAG) und der örtlichen Vergnügungssteuersatzung.
Die Vergnügungssteuer kann für veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art erhoben werden. Dies sind z. B. Tanzbelustigungen, Kostümfeste, Maskenbälle, Varieté und Kabarettvorstellungen, Filmvorführungen, nicht aber Veranstaltungen politischer, religiöser, erzieherischer, volksbildender oder wissenschaftlicher Art, sowie Veranstaltungen, die der Wirtschaftswerbung dienen, wenn nicht unterhaltende Darbietungen mit ihnen verbunden sind.
In der Regel wird für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau-, und sonstigen Unterhaltungsgeräten einschließlich der Geräte zur Ausspielung von Geld und Gegenständen sowie Musikautomaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- und Schankwirtschaften und an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten im Gemeindegebiet Vergnügungssteuer erhoben.
Für Geräte und Einrichtungen in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen und in Gast- und Schankwirtschaften sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten mit Gewinnmöglichkeiten oder ohne Gewinnmöglichkeiten gelten Höchststeuersätze je Gerät oder Einrichtung und angefangenen Kalendermonat. Die Höchststeuersätze sind in einer Anlage zum Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer festgelegt.
Die Vergnügungssteuersätze werden in der Regel in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt. Die Vergnügungssteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist zu den im Bescheid festgesetzten Terminen fällig.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Edenkoben - Fachbereich 2 - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Simone Gauweiler-Herz
Internet
Formulare
Vergnügungssteuer: Aufstellung und Entfernung von Automaten
Vergnügungssteueranmeldung
Verbandsgemeinde Edenkoben - Fachbereich 2 - Finanzen / Kämmerei
Adresse
Postanschrift
Poststraße 23
67480 Edenkoben
Öffnungszeiten
Mo-Do: 8:30-12:00 Uhr Di: 14:00-16:00 Uhr Do: 14:00-18:00 Uhr Fr: 08:30-12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Auftsellung und Entfernung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten
Nach § 150 Abgabenordnung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Geldspielautomaten, Glücksspiel, Spielgeräte, Spielautomat