Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungsteuer zahlen

    Beschreibung

    Die Ermächtigung der Gemeinden, Vergnügungssteuer zu erheben, beruht auf der Gemeindeordnung (GemO), dem Kommunalabgabengesetzt (KAG) und der örtlichen Vergnügungssteuersatzung.

    Die Vergnügungssteuer kann für veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art erhoben werden. Dies sind z. B. Tanzbelustigungen, Kostümfeste, Maskenbälle, Varieté und Kabarettvorstellungen, Filmvorführungen, nicht aber Veranstaltungen politischer, religiöser, erzieherischer, volksbildender oder wissenschaftlicher Art, sowie Veranstaltungen, die der Wirtschaftswerbung dienen, wenn nicht unterhaltende Darbietungen mit ihnen verbunden sind.

    In der Regel wird für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau-, und sonstigen Unterhaltungsgeräten einschließlich der Geräte zur Ausspielung von Geld und Gegenständen sowie Musikautomaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- und Schankwirtschaften und an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten im Gemeindegebiet Vergnügungssteuer erhoben.

    Für Geräte und Einrichtungen in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen und in Gast- und Schankwirtschaften sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten mit Gewinnmöglichkeiten oder ohne Gewinnmöglichkeiten gelten Höchststeuersätze je Gerät oder Einrichtung und angefangenen Kalendermonat. Die Höchststeuersätze sind in einer Anlage zum Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer festgelegt.

    Die Vergnügungssteuersätze werden in der Regel in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt. Die Vergnügungssteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist zu den im Bescheid festgesetzten Terminen fällig.

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    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Edenkoben - Fachbereich 2 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 23

    67480 Edenkoben

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06323 959-0

    Fax: 06323 959-299

    E-Mail: info@vg-edenkoben.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Vergnügungssteuer: Aufstellung und Entfernung von Automaten
    Auftsellung und Entfernung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten
    Vergnügungssteueranmeldung
    Nach § 150 Abgabenordnung

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Edenkoben - Fachbereich 2 - Finanzen / Kämmerei

    Adresse

    Postanschrift

    Poststraße 23

    67480 Edenkoben

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    Mo-Do: 8:30-12:00 Uhr Di: 14:00-16:00 Uhr Do: 14:00-18:00 Uhr Fr: 08:30-12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06323 959-299

    Telefon Festnetz: 06323 959-0

    E-Mail: info@vg-edenkoben.de

    Formulare

    Auftsellung und Entfernung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten
    Auftsellung und Entfernung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten
    Nach § 150 Abgabenordnung
    Nach § 150 Abgabenordnung

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geldspielautomaten, Glücksspiel, Spielgeräte, Spielautomat

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de