Vergnügungsteuer zahlen
In einigen Gemeinden müssen Sie eine Steuer auf Vergnügungsveranstaltungen zahlen.
Beschreibung
Einige Gemeinden erheben eine Vergnügungssteuer. Diese wird auf Ausgaben erhoben, die über den normalen Lebensbedarf hinausgehen – also zum Beispiel für Freizeit und Vergnügen.
Besteuert werden entweder die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, oder der Betrieb von Spielautomaten und anderen Unterhaltungsgeräten.
Wie hoch die Steuer ist und welche weiteren Regeln gelten, legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Vergnügungssteuersatzung fest. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Höhe der Steuer.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden sowie kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Wörth am Rhein - Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag + Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr Öffnungszeiten Sozialamt Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Wörth am Rhein - Grund-, Hunde- und Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer
Adresse
Postanschrift
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.11.2025
Stichwörter
Glücksspiel, Spielgeräte, Spielautomat, Geldspielautomaten