Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungsteuer zahlen

    Beschreibung

    Die Ermächtigung der Gemeinden, Vergnügungssteuer zu erheben, beruht auf der Gemeindeordnung (GemO), dem Kommunalabgabengesetzt (KAG) und der örtlichen Vergnügungssteuersatzung.

    Die Vergnügungssteuer kann für veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art erhoben werden. Dies sind z. B. Tanzbelustigungen, Kostümfeste, Maskenbälle, Varieté und Kabarettvorstellungen, Filmvorführungen, nicht aber Veranstaltungen politischer, religiöser, erzieherischer, volksbildender oder wissenschaftlicher Art, sowie Veranstaltungen, die der Wirtschaftswerbung dienen, wenn nicht unterhaltende Darbietungen mit ihnen verbunden sind.

    In der Regel wird für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau-, und sonstigen Unterhaltungsgeräten einschließlich der Geräte zur Ausspielung von Geld und Gegenständen sowie Musikautomaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- und Schankwirtschaften und an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten im Gemeindegebiet Vergnügungssteuer erhoben.

    Für Geräte und Einrichtungen in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen und in Gast- und Schankwirtschaften sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten mit Gewinnmöglichkeiten oder ohne Gewinnmöglichkeiten gelten Höchststeuersätze je Gerät oder Einrichtung und angefangenen Kalendermonat. Die Höchststeuersätze sind in einer Anlage zum Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer festgelegt.

    Die Vergnügungssteuersätze werden in der Regel in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt. Die Vergnügungssteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist zu den im Bescheid festgesetzten Terminen fällig.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Steuerverwaltung Vergnügungssteuer

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Berliner Platz 1

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 14:00 -bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    • A - Gg

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2340

    • Gh - Mb

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2346

    • Mc - Z

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2330

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Steueranmeldung über Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geldspielautomaten, Glücksspiel, Spielautomat, Spielgeräte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de