• Darscheid (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Vergnügungsteuer Festsetzung

Vergnügungsteuer zahlen

Beschreibung

Die Ermächtigung der Gemeinden, Vergnügungssteuer zu erheben, beruht auf der Gemeindeordnung (GemO), dem Kommunalabgabengesetzt (KAG) und der örtlichen Vergnügungssteuersatzung.

Die Vergnügungssteuer kann für veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art erhoben werden. Dies sind z. B. Tanzbelustigungen, Kostümfeste, Maskenbälle, Varieté und Kabarettvorstellungen, Filmvorführungen, nicht aber Veranstaltungen politischer, religiöser, erzieherischer, volksbildender oder wissenschaftlicher Art, sowie Veranstaltungen, die der Wirtschaftswerbung dienen, wenn nicht unterhaltende Darbietungen mit ihnen verbunden sind.

In der Regel wird für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau-, und sonstigen Unterhaltungsgeräten einschließlich der Geräte zur Ausspielung von Geld und Gegenständen sowie Musikautomaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- und Schankwirtschaften und an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten im Gemeindegebiet Vergnügungssteuer erhoben.

Für Geräte und Einrichtungen in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen und in Gast- und Schankwirtschaften sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten mit Gewinnmöglichkeiten oder ohne Gewinnmöglichkeiten gelten Höchststeuersätze je Gerät oder Einrichtung und angefangenen Kalendermonat. Die Höchststeuersätze sind in einer Anlage zum Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer festgelegt.

Die Vergnügungssteuersätze werden in der Regel in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt. Die Vergnügungssteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist zu den im Bescheid festgesetzten Terminen fällig.

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Ansprechpartner

Verbandsgemeinde Daun - FB 4 - Finanzen

Beschreibung

Abteilungsleiter: Thomas Reißen
Vertreter: Dominik Zillgen

Adresse

Postanschrift

Leopoldstraße 29

54550 Daun

Öffnungszeiten

Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache. ; Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.

Kontakt

E-Mail: info@vgv.daun.de

Telefon Festnetz: 06592 939-0

Fax: 06592 939-200

Kontaktperson

  • Frau Gaby Gundert
    Postanschrift

    Leopoldstraße 29

    54550 Daun

    Telefon Festnetz: 06592 939-216

    E-Mail: Gaby.Gundert@vgv.daun.de

    Fax: 06592 939-200

  • Frau Katja Pantenburg
    Postanschrift

    Leopoldstraße 29

    54550 Daun

    Telefon Festnetz: 06592 939-216

    E-Mail: Katja.Pantenburg@vgv.daun.de

    Fax: 06592 939-200

Version

Technisch erstellt am 23.01.2015

Technisch geändert am 26.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

Verbandsgemeinde Daun - Sachgebiet 4.2 - Abgaben

Adresse

Postanschrift

Leopoldstraße 29

54550 Daun

Öffnungszeiten

Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache. ; Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.

Kontakt

E-Mail: info@vgv.daun.de

Telefon Festnetz: 06592 939-0

Fax: 06592 939-200

Kontaktperson

  • Frau Gaby Gundert
    Postanschrift

    Leopoldstraße 29

    54550 Daun

    Telefon Festnetz: 06592 939-216

    Fax: 06592 939-200

    E-Mail: Gaby.Gundert@vgv.daun.de

  • Frau Katja Pantenburg
    Postanschrift

    Leopoldstraße 29

    54550 Daun

    E-Mail: Katja.Pantenburg@vgv.daun.de

    Fax: 06592 939-200

    Telefon Festnetz: 06592 939-216

Version

Technisch erstellt am 02.07.2016

Technisch geändert am 02.03.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Handlungsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 14.11.2014

Technisch geändert am 01.04.2025

Stichwörter

Geldspielautomaten, Glücksspiel, Spielgeräte, Spielautomat

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020