Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungsteuer zahlen

    Beschreibung

    Die Ermächtigung der Gemeinden, Vergnügungssteuer zu erheben, beruht auf der Gemeindeordnung (GemO), dem Kommunalabgabengesetzt (KAG) und der örtlichen Vergnügungssteuersatzung.

    Die Vergnügungssteuer kann für veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art erhoben werden. Dies sind z. B. Tanzbelustigungen, Kostümfeste, Maskenbälle, Varieté und Kabarettvorstellungen, Filmvorführungen, nicht aber Veranstaltungen politischer, religiöser, erzieherischer, volksbildender oder wissenschaftlicher Art, sowie Veranstaltungen, die der Wirtschaftswerbung dienen, wenn nicht unterhaltende Darbietungen mit ihnen verbunden sind.

    In der Regel wird für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau-, und sonstigen Unterhaltungsgeräten einschließlich der Geräte zur Ausspielung von Geld und Gegenständen sowie Musikautomaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- und Schankwirtschaften und an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten im Gemeindegebiet Vergnügungssteuer erhoben.

    Für Geräte und Einrichtungen in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen und in Gast- und Schankwirtschaften sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten mit Gewinnmöglichkeiten oder ohne Gewinnmöglichkeiten gelten Höchststeuersätze je Gerät oder Einrichtung und angefangenen Kalendermonat. Die Höchststeuersätze sind in einer Anlage zum Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer festgelegt.

    Die Vergnügungssteuersätze werden in der Regel in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt. Die Vergnügungssteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist zu den im Bescheid festgesetzten Terminen fällig.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Wallmerod - Ordnungs- und Sozialabteilung

    Adresse

    Postanschrift

    Gerichtsstr. 1

    56414 Wallmerod

    Gebäude: Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bürgerservice/Einwohnermeldeamt: (06435) 508-888 Sonstige Angelegenheiten: (06435) 508-0 ... oder verwenden Sie die Ihnen bekannte Durchwahlnummer der/des betreffenden Sachbearbeiterin/s.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06435 508-200

    Fax: 06435 508-750

    E-Mail: m.schmidt@wallmerod.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Leitung: Markus Schmidt

    Über die Ordnungsabteilung erhalten Sie Informationen zu: Brandschutz, Fundsachen, Gaststätten- und Gewerberecht, ruhender Verkehr, Straßenverkehr.

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Wallmerod - Finanzabteilung

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    Postanschrift

    Gerichtsstr. 1

    56414 Wallmerod

    Gebäude: Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bürgerservice/Einwohnermeldeamt: (06435) 508-888 Sonstige Angelegenheiten: (06435) 508-0 ... oder verwenden Sie die Ihnen bekannte Durchwahlnummer der/des betreffenden Sachbearbeiterin/s.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06435 508-400

    Fax: 06435 508-750

    E-Mail: s.gemmer@wallmerod.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Leitung: Susanne Gemmer

    Hauptaufgabe der Finanzabteilung ist die Verwaltung der gemeindlichen Finanzen, die sich u.a. aus den kommunalen Steuern, Gebühren und Beiträgen sowie den Zuweisungen des Landes zusammensetzen. Grundlage für die Ausgestaltung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde sind die jeweiligen Haushaltpläne, die in Zusammenarbeit mit den kommunalen Gremien erstellt werden.

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Wallmerod - Grundsatzangelegenheiten, Finanzplanung, Kredite

    Adresse

    Postanschrift

    Gerichtsstraße 1

    56414 Wallmerod

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bürgerservice/Einwohnermeldeamt: (06435) 508-888 Sonstige Angelegenheiten: (06435) 508-0 ... oder verwenden Sie die Ihnen bekannte Durchwahlnummer der/des betreffenden Sachbearbeiterin/s.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06435 508-0

    Fax: 06435 508-750

    E-Mail: poststelle@wallmerod.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geldspielautomaten, Glücksspiel, Spielautomat, Spielgeräte

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