Vergnügungsteuer Festsetzung

    Vergnügungsteuer zahlen

    Beschreibung

    Die Ermächtigung der Gemeinden, Vergnügungssteuer zu erheben, beruht auf der Gemeindeordnung (GemO), dem Kommunalabgabengesetzt (KAG) und der örtlichen Vergnügungssteuersatzung.

    Die Vergnügungssteuer kann für veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art erhoben werden. Dies sind z. B. Tanzbelustigungen, Kostümfeste, Maskenbälle, Varieté und Kabarettvorstellungen, Filmvorführungen, nicht aber Veranstaltungen politischer, religiöser, erzieherischer, volksbildender oder wissenschaftlicher Art, sowie Veranstaltungen, die der Wirtschaftswerbung dienen, wenn nicht unterhaltende Darbietungen mit ihnen verbunden sind.

    In der Regel wird für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau-, und sonstigen Unterhaltungsgeräten einschließlich der Geräte zur Ausspielung von Geld und Gegenständen sowie Musikautomaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- und Schankwirtschaften und an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten im Gemeindegebiet Vergnügungssteuer erhoben.

    Für Geräte und Einrichtungen in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen und in Gast- und Schankwirtschaften sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten mit Gewinnmöglichkeiten oder ohne Gewinnmöglichkeiten gelten Höchststeuersätze je Gerät oder Einrichtung und angefangenen Kalendermonat. Die Höchststeuersätze sind in einer Anlage zum Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer festgelegt.

    Die Vergnügungssteuersätze werden in der Regel in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt. Die Vergnügungssteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist zu den im Bescheid festgesetzten Terminen fällig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Selters (Westerwald) - Fachbereich 4 Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Saynbach 5-7

    56242 Selters (Westerwald)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02626 764-0

    Fax: 02626 764-64

    Kontaktperson

    • Frau Ute Kreten (Steueramt, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Hunde an-/Abmeldung, Gemeindliche Abgaben - Fälligkeiten Vergnügungssteuer)
      Hausanschrift

      Am Saynbach 5-7

      56242 Selters (Westerwald)

      Fax: 02626 764-20

      E-Mail: Ute.Kreten@selters-ww.de

      Telefon Festnetz: 02626 764-79

    • Herr Lars Rolshoven (Steueramt, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Hunde an-/Abmeldung, Gemeindliche Abgaben - Fälligkeiten Vergnügungssteuer)
      Besucheranschrift

      Am Saynbach 5 - 7

      56242 Selters (Westerwald)

      Fax: 02626 764-20

      Telefon Festnetz: 02626 764-36

      E-Mail: Lars.Rolshoven@selters-ww.de

    • Frau Susanne Hannappel (Steueramt, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Hunde an-/Abmeldung, Gemeindliche Abgaben - Fälligkeiten Vergnügungssteuer)
      Besucheranschrift

      Am Saynbach 5 - 7

      56242 Selters (Westerwald)

      Telefon Festnetz: 02626 764-87

      E-Mail: Susanne.Hannappel@selters-ww.de

    Formulare

    Vergnügungssteueranmeldung
    Vergnügungssteuer: Aufstellung und Entfernung von Automaten
    Auftsellung und Entfernung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten

    Version

    Technisch erstellt am 05.12.2018

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 14.11.2014

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geldspielautomaten, Spielautomat, Glücksspiel, Spielgeräte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020