Vergnügungsteuer zahlen
Beschreibung
Die Ermächtigung der Gemeinden, Vergnügungssteuer zu erheben, beruht auf der Gemeindeordnung (GemO), dem Kommunalabgabengesetzt (KAG) und der örtlichen Vergnügungssteuersatzung.
Die Vergnügungssteuer kann für veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art erhoben werden. Dies sind z. B. Tanzbelustigungen, Kostümfeste, Maskenbälle, Varieté und Kabarettvorstellungen, Filmvorführungen, nicht aber Veranstaltungen politischer, religiöser, erzieherischer, volksbildender oder wissenschaftlicher Art, sowie Veranstaltungen, die der Wirtschaftswerbung dienen, wenn nicht unterhaltende Darbietungen mit ihnen verbunden sind.
In der Regel wird für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau-, und sonstigen Unterhaltungsgeräten einschließlich der Geräte zur Ausspielung von Geld und Gegenständen sowie Musikautomaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- und Schankwirtschaften und an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten im Gemeindegebiet Vergnügungssteuer erhoben.
Für Geräte und Einrichtungen in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen und in Gast- und Schankwirtschaften sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten mit Gewinnmöglichkeiten oder ohne Gewinnmöglichkeiten gelten Höchststeuersätze je Gerät oder Einrichtung und angefangenen Kalendermonat. Die Höchststeuersätze sind in einer Anlage zum Landesgesetz über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer festgelegt.
Die Vergnügungssteuersätze werden in der Regel in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt. Die Vergnügungssteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und ist zu den im Bescheid festgesetzten Terminen fällig.
Hinweise für Kaisersesch: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Kaisersesch
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Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 4 - Finanzen
Beschreibung
Finanzen, Kasse, Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Gotto (Steuern und Abgaben, Jagd, Fischerei)
Hausanschrift
Fax: 02653 9996-914
E-Mail: petra.gotto@vg.kaisersesch.de
Telefon Festnetz: 02653 9996-405
Frau Cindy Korthauer-Dutschke (Steuern und Abgaben, Jagd, Fischerei)
Internet
Weitere Informationen
Finanzen, Kasse, Liegenschaften
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Sachgebiet 4.1 - Finanzen
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- Haushalt
- Jahresabschluss
- Beteiligungen
- Finanzcontrolling
- Anlagenbuchhaltung
- Forsten
- Versicherungen
- Steuern u. Abgaben
- Jagd, Fischerei
- Zukunftsprojekte Schieferland
- Energie
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Frau Petra Gotto (Steuern und Abgaben, Jagd, Fischerei)
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Telefon Festnetz: 02653 9996-405
E-Mail: petra.gotto@vg.kaisersesch.de
Fax: 02653 9996-914
Frau Cindy Korthauer-Dutschke (Steuern und Abgaben, Jagd, Fischerei)
Hausanschrift
Fax: 02653 9996-914
E-Mail: cindy.korthauer@vg.kaisersesch.de
Telefon Festnetz: 02653 9996-404
Internet
Weitere Informationen
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- Finanzcontrolling
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kaisersesch: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Kaisersesch
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- örtlichen Vergnügungssteuersatzung.
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- örtlichen Vergnügungssteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Geldspielautomaten, Spielautomat, Glücksspiel, Spielgeräte