Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung

    Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen

    Beschreibung

    Bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen kann dem Arbeitgeber im Einzelfall ein personeller und/oder finanzieller Aufwand entstehen, der das im Betrieb übliche Maß deutlich überschreitet. Das Integrationsamt kann dem Arbeitgeber im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben finanzielle Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur (teilweisen) Abdeckung dieses besonderen Aufwands gewähren. Man unterscheidet vor allem zwischen zwei Arten von außergewöhnlichen Belastungen:

    • Personelle Unterstützung (auch besonderer Betreuungsaufwand genannt), das heißt außergewöhnliche Aufwendungen in Form von zusätzlichen Personalkosten anderer Beschäftigter, gelegentlich auch externer Betreuer. Gemeint sind damit Unterstützungs- und Betreuungsleistungen für den schwerbehinderten Menschen bei der Arbeitstätigkeit. Beispiele sind die Vorlesekraft für blinde Menschen, der betriebliche Ansprechpartner für gehörlose oder seelisch behinderte Menschen, aber auch die ständig erforderliche Mithilfe von Arbeitskollegen bei der Arbeitsausführung sowie behinderungsbedingte längere oder wiederkehrende Unterweisungen am Arbeitsplatz, etwa durch den Meister bei einem geistig behinderten Menschen.
    • Minderleistung/Minderleistungsausgleich, das heißt die anteiligen Lohnkosten von solchen schwerbehinderten Menschen, deren Arbeitsleistung aus behinderungsbedingten Gründen erheblich hinter dem Durchschnitt vergleichbarer Arbeitnehmer im Betrieb zurückbleibt. 

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an das in Ihrem Wohnort zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Integrationsamt für die Bereiche Mainz, Koblenz, Trier und Landau.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau

    Adresse

    Hausanschrift

    Reiterstraße 16

    76829 Landau in der Pfalz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6341 26-1

    Fax: +49 6341 26-287

    E-Mail: poststelle-ld@lsjv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit.

    Voraussetzungen

    • Minderleistung von mind. 30 % oder
    • Unterstützungsaufwand von mind. 0,5 Std. täglich

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.

    Fristen

    Die Leistung ist ab dem Monat der Antragstellung möglich.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter:

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    Schwerbehinderung, Eingliederung, Förderung, Berufstätigkeit, Behinderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English