Jagdsteuer
Beschreibung
Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegt den Gebietskörperschaften, also den kreisfreien Städten beziehungsweise den Landkreisen.
Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis erhoben und darf 20 % der Jahresjagdpacht nicht überschreiten.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Mainz - Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Jagdsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungsabgabe
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 3820
55028 Mainz
Öffnungszeiten
Aktuelle Information:  Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet
Kontakt
Internet
Formulare
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtliche Grundlagen sind die § 6, Abs. 1 KAG, § 1 Kommunalabgabenverordnung in Verbindung mit der jeweils gültigen örtlichen Satzung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz