Jagdsteuer

    Jagdsteuer

    Beschreibung

    Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegt den Gebietskörperschaften, also den kreisfreien Städten beziehungsweise den Landkreisen.

    Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis erhoben und darf 20 % der Jahresjagdpacht nicht überschreiten.

    Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 20 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-7

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Gebäude: Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin:  www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter  www.frankenthal.de/offen  

    Kontakt

    E-Mail: finanzen@frankenthal.de

    Telefon Festnetz: 06233 89-209

    Fax: 06233 89-15597

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Zu den Aufgaben des Bereichs Finanzen gehören die Sicherstellung einer geordneten Finanzwirtschaft, die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, die Haushalts- und Finanzplanung sowie die Steuerung des Haushaltsvollzuges. Angesiedelt sind hier alle kommunalen Finanzdienste, das Finanzcontrolling und das Beteiligungsmanagement. Der Bereich Finanzen verwaltet auch die Kommunale Bürgerstiftung der Stadt Frankenthal.

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Steuern und Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2-7

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Gebäude: Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin:  www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter  www.frankenthal.de/offen  

    Kontakt

    E-Mail: steuerabteilung@frankenthal.de

    Telefon Festnetz: 06233 89-277

    Fax: 06233 89-15597

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Aufgaben der Abteilung Steuern und Beiträge liegen im Bereich der Kommunalen Steuern und Abgaben. So werden durch diese Abteilung die Bescheide für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Jagdsteuer, die Schankerlaubnissteuer und die Vergnügungssteuer erstellt. Gleichfalls erhebt die Abteilung für Steuern und Beiträge die wiederkehrenden Ausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge sowie Grundwasser- und Entwässerungsbeiträge. Dieser Abteilung obliegen auch die Aufgaben der Stadt als Steuerschuldnerin.

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtliche Grundlagen sind die § 6, Abs. 1 KAG, § 1 Kommunalabgabenverordnung in Verbindung mit der jeweils gültigen örtlichen Satzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 16.10.2014

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020