Jagdsteuer
Beschreibung
Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegt den Gebietskörperschaften, also den kreisfreien Städten beziehungsweise den Landkreisen.
Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis erhoben und darf 20 % der Jahresjagdpacht nicht überschreiten.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Birkenfeld
Aktuelles
Der Landkreis Birkenfeld mit der Kreisverwaltung Birkenfeld umfasst die Stadt Idar-Oberstein sowie die Verbandsgemeinden Baumholder, Birkenfeld, Herrstein und Rhaunen.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 40
55760 Birkenfeld
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Rechtliche Grundlagen sind die § 6, Abs. 1 KAG, § 1 Kommunalabgabenverordnung in Verbindung mit der jeweils gültigen örtlichen Satzung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz