Jagdsteuer
Beschreibung
Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegt den Gebietskörperschaften, also den kreisfreien Städten beziehungsweise den Landkreisen.
Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis erhoben und darf 20 % der Jahresjagdpacht nicht überschreiten.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Zentralabteilung - Unterabteilung Finanzen und Kommunales - Finanzen, Zentrale Buchhaltung, Controlling, Kostenrechnung
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Kontaktperson
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Telefon Festnetz: +49 2681 81-2927
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Rechtsgrundlage(n)
Rechtliche Grundlagen sind die § 6, Abs. 1 KAG, § 1 Kommunalabgabenverordnung in Verbindung mit der jeweils gültigen örtlichen Satzung.
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 15 - Finanzen, Zentrale Buchhaltung, Controlling, Kostenrechnung
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz