Jagdsteuer

    Jagdsteuer

    Beschreibung

    Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegt den Gebietskörperschaften, also den kreisfreien Städten beziehungsweise den Landkreisen.

    Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis erhoben und darf 20 % der Jahresjagdpacht nicht überschreiten.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Zentralabteilung - Unterabteilung Finanzen und Kommunales - Finanzen, Zentrale Buchhaltung, Controlling, Kostenrechnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 1

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Öffnungszeiten

    Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtliche Grundlagen sind die § 6, Abs. 1 KAG, § 1 Kommunalabgabenverordnung in Verbindung mit der jeweils gültigen örtlichen Satzung.

    Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 15 - Finanzen, Zentrale Buchhaltung, Controlling, Kostenrechnung

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de