Jagdsteuer
Beschreibung
Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegt den Gebietskörperschaften, also den kreisfreien Städten beziehungsweise den Landkreisen.
Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis erhoben und darf 20 % der Jahresjagdpacht nicht überschreiten.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Adenau
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Adenau gehört zum Landkreis Ahrweiler und umfasst die Stadt Adenau sowie die Ortsgemeinden Antweiler, Aremberg, Barweiler, Bauler, Dankerath, Dorsel, Dümpelfeld, Eichenbach, Fuchshofen, Harscheid, Herschbroich, Hoffeld, Honerath, Hümmel, Insul, Kaltenborn, Kottenborn, Leimbach, Meuspath, Müllenbach, Müsch, Nürburg, Ohlenhard, Pomster, Quiddelbach, Reifferscheid, Rodder, Schuld, Senscheid, Sierscheid, Trierscheid, Wershofen, Wiesemscheid, Wimbach, Winnerath und Wirft.
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
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Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtliche Grundlagen sind die § 6, Abs. 1 KAG, § 1 Kommunalabgabenverordnung in Verbindung mit der jeweils gültigen örtlichen Satzung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz