Jagdsteuer

    Jagdsteuer

    Beschreibung

    Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegt den Gebietskörperschaften, also den kreisfreien Städten beziehungsweise den Landkreisen.

    Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis erhoben und darf 20 % der Jahresjagdpacht nicht überschreiten.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Die Ausübung des Jagdrechts im Gebiet der Stadt Koblenz unterliegt der Jagdsteuer. Diese wird vom Kämmerei- und Steueramt festgesetzt. Steuerschuldner sind die jeweils Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter).

    Steuersatz
    20 % der Jahresjagdpacht (Grundsatz)

    Steuerjahr
    Steuerjahr ist das Jagdjahr, d. h. von 01. April bis 31. März des Folgejahres.

    Widerspruch gegen die Festsetzung
    Soweit der Steuerschuldner mit der Festsetzung der Steuer nicht einverstanden ist, kann er innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim Kämmerei und Steueramt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch einlegen. Alternativ kann der Widerspruch auch bei dem bei der Stadtverwaltung Koblenz gebildeten Stadtrechtsausschuss, 56068 Koblenz, Rathaus, Willi-Hörter-Platz 1, eingelegt werden. Die Einlegung des Widerspruches per E-Mail ist unzulässig.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Ansprechpartner:    +49 261 129-2072

    Ansprechpartner

    Für Koblenz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtliche Grundlagen sind die § 6, Abs. 1 KAG, § 1 Kommunalabgabenverordnung in Verbindung mit der jeweils gültigen örtlichen Satzung.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Fristen

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Die Zahlungstermine werden im Steuerbescheid angegeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English