Energieausweis

    Energieausweis

    Der Energieausweis bewertet Häuser und Wohnungen energetisch und gibt Ihnen Anhaltspunkte für eine grobe Schätzung der künftig anfallenden Energiekosten und macht den Energiebedarf vergleichbar.

    Beschreibung

    Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Er gibt Ihnen Anhaltspunkte für eine grobe Schätzung der künftig anfallenden Energiekosten für eine Wohnung oder ein Haus und macht den Energiebedarf von Häusern vergleichbar.

    Energieausweise sind bei Neubauten und bei Verkauf, Verpachtung, Vermietung oder Leasing von Gebäuden vorzulegen.

    Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Diese unterscheiden sich im Berechnungsverfahren.

    • Energiebedarfsausweis

    Der Energieausweis wird auf Grundlage des berechneten Energiebedarfes des Gebäudes ausgestellt. Dieses Verfahren ist bei Neubauten vorgeschrieben. Dieser bedarfsorientierte Energieausweis berechnet den Energiebedarf anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Haustechnik bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten. Beim vereinfachten Verfahren werden die Daten über eine Typologie der Gebäudeform, Bauteile, Baujahr usw. erfasst, das ausführliche Verfahren erfasst detailliert das zu untersuchende Gebäude und dessen Haustechnik.

    • Energieverbrauchsausweis

    Der verbrauchsorientierte Energieausweis spiegelt den witterungsbereinigten Verbrauch des Gebäudes über mindestens den Zeitraum der 3 zurückliegenden Jahre wieder. Das Ergebnis hängt in bestimmten Fällen stark vom Nutzerverhalten in diesem Zeitraum ab. Das Heiz- und das Lüftungsverhalten wirken sich auf das Ergebnis aus.

    Zur Ausstellung von Energieausweisen sind nur qualifizierte Experten berechtigt. Die Anforderungen an die Qualifikation der Aussteller sind gesetzlich geregelt. Ein Zertifikat oder eine andere Urkunde über die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen besteht jedoch nicht. Im Internet bieten jedoch mehrere Seitenbetreiber Expertensuchen an.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Konz

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Konz gehört zum Landkreis Trier-Saarburg und umfasst die Stadt Konz sowie die Ortsgemeinden Kanzem, Nittel, Oberbillig, Onsdorf, Pellingen, Tawern, Temmels, Wasserliesch, Wawern, Wellen und Wiltingen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 10

    54329 Konz

    Verwaltungsgebäude III

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Markt 2

    54329 Konz

    Verwaltungsgebäude II

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Markt 11

    54329 Konz

    Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Am Markt 11

    54329 Konz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Wir sind täglich von 08:30 bis 12:00 Uhr für Sie da. Ganztägig sind Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. ⚠️ Bitte beachten Sie: Für bestimmte Ämter, wie z.B. das Bürgerbüro oder Sozialamt , gelten gesonderte Öffnungszeiten. Diese finden Sie auf unserer Webseite: www.konz.de .

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@konz.de

    Telefon Festnetz: 06501 83-0

    Fax: 06501 83-107

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018

    Technisch geändert am 18.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Gültigkeit: 10 Jahre - eine Verlängerung ist nicht möglich.

    Kosten

    Erfragen Sie die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises bitte direkt beim Anbieter.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen den Energieausweis vorgelegen, wenn Sie das Gebäude neu vermieteten, verpachten oder verkaufen wollen.

    Eigentümern, Verkäufern oder Vermietern, die einen Energieausweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig vorlegen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MKUEM am 20.05.2021

    Version

    Technisch erstellt am 29.08.2014

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Bescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020