Beschäftigung von Jugendlichen während der Schulferien
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    Schulferien Beschäftigung von Jugendlichen

    SchülerIn können ab dem 15. Lebensjahr erste Eindrücke in der Arbeitswelt in einem Ferienjob sammeln und Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern herstellen.

    Beschreibung

    Ferienjob

    Mit einem Ferienjob können Sie als Schüler oder Schülerin ab dem 15. Lebensjahr erste Eindrücke in der Arbeitswelt sammeln und Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern herstellen.

    Ferienbeschäftigungen im nicht gewerblichen Bereich, also beispielsweise im Haushalt, für Kirchen oder Vereine sowie in landwirtschaftlichen Betrieben sind bereits mit 13 Jahren möglich.

    Um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen, gelten besondere gesetzliche Regelungen.

    • Hinsichtlich der Arbeitsdauer beschränkt sich ein Ferienjob auf maximal 50 Arbeitstage im Jahr oder 2 Monate am Stück bei einer 5-Tage-Woche.
    • Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, für vollzeitschulpflichtige Jugendliche in Verbindung mit der Kinderarbeitsschutzverordnung.
    • Wer mindestens 18 Jahre alt ist, unterliegt hinsichtlich der Art der Tätigkeit und der Arbeitszeit keinen besonderen Beschränkungen. Es gilt das Arbeitszeitgesetz.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber.
    Über rechtliche Fragen zum Ferienjob berät Sie das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Arbeitsrecht

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreis Germersheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Luitpoldplatz 1
    76726 Germersheim

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    Besucheranschrift

    Luitpoldplatz 1
    76726 Germersheim

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    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr; Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07274 53-0

    Fax: 07274 53-229

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.01.2023
    Technisch geändert am 26.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Handlungsgrundlage(n)

    Mindestalter: 13 Jahre

    ab 13 Jahre, aber noch nicht 15 Jahre (Kinder):

    • Zustimmung der Eltern zur Beschäftigung
    • Beschäftigung nur im nicht-gewerblichen Bereich
    • nur leichte Tätigkeiten, wie z.B. Zeitungen austragen, Babysitten, Nachhilfe
    • Arbeitszeit:
      • im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • maximal 2 Stunden pro Tag

    mindestens 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre (Jugendliche):

    • keine Akkordarbeit, Nachtarbeit oder Wochenendarbeit (Ausnahmen gelten z.B. im Gaststättengewerbe, in Bäckereien und Verkaufsstellen in Supermärkten)
    • Arbeitszeit:
      • im Zeitraum von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr (in bestimmzen Branchen gelten Ausnahmen)
      • maximal 8 Stunden pro Tag und 5 Tage pro Woche (maximal 40 Stunden wöchentlich; Ausnahmen gelten in der Landwirtschaft)
    • als vollzeitschulpflichtiger Jugendlicher wie Kinder dürfen Sie maximal 4 Wochen im Kalenderjahr während der Schulferien arbeiten

    ab 18 Jahren

    • keine besonderen Beschränkungen

    Verfahrensablauf

    Sie vereinbaren einen Ferienjob direkt mit Ihrem Arbeitgeber.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Eltern verlieren Ihren Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind mehr als 8.354,00 Euro im Jahr verdient (Stand: 2014).
    • Ausnahmeregelungen für Arbeitszeit, Arbeitsdauer und auszuübende Tätigkeit sind möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihr regional zuständiges Gewerbeaufsichtsamt.
    • Der Ferienjob ist sozialabgabenfrei, wenn:
      • er nicht mehr als zwei Monate dauert oder
      • insgesamt auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 28.08.2014
    Technisch geändert am 01.01.2026

    Stichwörter

    Beschäftigung von Jugendlichen während der Schulferien, Job, Jugendschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020