Ausbildungsförderung Bewilligung
    99022001017000

    Ausbildungsförderung Bewilligung

    Beschreibung

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
     

    Sie können Ausbildungsförderung erhalten, wenn Sie als Schülerin oder Schüler oder als Studierende oder Studierender die erforderliche Mittel für ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung anderweitig nicht aufbringen können.

    Online-Dienst

    BAföG Digital

    ID: L100039_342959593

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    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2026
    Technisch geändert am 16.03.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Wenn Sie BAföG für einen Schulbesuch beantragen wollen, müssen Sie Ihren Antrag in der Regel bei dem Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk Ihre Eltern den ständigen Wohnsitz haben, einreichen. Die Ämter für Ausbildungsförderung sind bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte eingerichtet.
     

    Wenn Sie BAföG für ein Studium beantragen wollen, müssen Sie Ihren Antrag bei dem Amt für Ausbildungsförderung der jeweiligen Hochschule einreichen.
     

    Wenn Sie BAföG für ein Praktikum beantragen wollen, richtet sich die Zuständigkeit danach, ob das Praktikum im Zusammenhang mit einem Schul- oder Hochschulbesuch steht. Das für die Förderung der Schul- oder Hochschulausbildung zuständige BAföG-Amt ist auch für die Förderung des Praktikums zuständig.
     

    Wenn Sie BAföG für eine Auslandsausbildung (Schule, Hochschule oder ein damit in Verbindung stehendes Praktikum) beantragen wollen, wenden Sie sich an die (je nach Zielland unterschiedlichen) zentralen Auslandsämter für Ausbildungsförderung.

    Ansprechpartner

    Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Rheinland-Pfalz bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online auszufüllen. Sie müssen die Formulare nur noch ausdrucken, unterschreiben und anschließend der zuständigen Stelle über-senden. Nach dem Ausfüllen der Antragsformulare erhalten Sie eine Übersicht mit Unterlagen, die Sie noch zusätzlich einreichen müssen. Sollten noch Nachweise fehlen, werden diese von der zuständigen Stelle von Ihnen noch angefordert.

    Die erforderlichen Formblätter sind ebenfalls bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.

    Voraussetzungen

    Allgemeine Voraussetzungen:

    • deutscher Staatsbürger
    • ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
    • maximal 29 bzw. 34 Jahre alt, Ausnahmen zugelassen
    • Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners reichen für die Finanzierung der Ausbildung nicht aus

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 11.08.2014
    Technisch geändert am 24.03.2026

    Stichwörter

    Hochschulstudium, Studium, Schule, BAföG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020