Ausbildungsförderung Bewilligung

    Ausbildungsförderung Bewilligung

    Beschreibung

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
     

    Sie können Ausbildungsförderung erhalten, wenn Sie als Schülerin oder Schüler oder als Studierende oder Studierender die erforderliche Mittel für ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung anderweitig nicht aufbringen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie BAföG für einen Schulbesuch beantragen wollen, müssen Sie Ihren Antrag in der Regel bei dem Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk Ihre Eltern den ständigen Wohnsitz haben, einreichen. Die Ämter für Ausbildungsförderung sind bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte eingerichtet.
     

    Wenn Sie BAföG für ein Studium beantragen wollen, müssen Sie Ihren Antrag bei dem Amt für Ausbildungsförderung der jeweiligen Hochschule einreichen.
     

    Wenn Sie BAföG für ein Praktikum beantragen wollen, richtet sich die Zuständigkeit danach, ob das Praktikum im Zusammenhang mit einem Schul- oder Hochschulbesuch steht. Das für die Förderung der Schul- oder Hochschulausbildung zuständige BAföG-Amt ist auch für die Förderung des Praktikums zuständig.
     

    Wenn Sie BAföG für eine Auslandsausbildung (Schule, Hochschule oder ein damit in Verbindung stehendes Praktikum) beantragen wollen, wenden Sie sich an die (je nach Zielland unterschiedlichen) zentralen Auslandsämter für Ausbildungsförderung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - BAföG-Stelle Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: +49 651 718-0

    E-Mail: bafoeg@trier.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36

    BIC: GENODED1TVB

    Bankinstitut: Volksbank Trier

    Stichwörter

    Schulschwänzer

    Version

    Technisch erstellt am 16.10.2014 (von: Frank, Bernhild)

    Technisch geändert am 31.10.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • förmlicher Antrag
    • Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung bzw. Nachweis über das Praktikum
    • Einkommensnachweise der Eltern und ggf. des Ehegatten oder Lebenspartners
    • Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr
      wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
      • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr
      • ggf. Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahreseinkommen vom vorletzten Kalenderjahr

    Die zuständige Stelle informiert Sie, sofern weitere Unterlagen benötigt werden.

    Formulare

    Rheinland-Pfalz bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online auszufüllen. Sie müssen die Formulare nur noch ausdrucken, unterschreiben und anschließend der zuständigen Stelle über-senden. Nach dem Ausfüllen der Antragsformulare erhalten Sie eine Übersicht mit Unterlagen, die Sie noch zusätzlich einreichen müssen. Sollten noch Nachweise fehlen, werden diese von der zuständigen Stelle von Ihnen noch angefordert.

    Die erforderlichen Formblätter sind ebenfalls bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.

    Voraussetzungen

    Allgemeine Voraussetzungen:

    • deutscher Staatsbürger
    • ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
    • maximal 29 bzw. 34 Jahre alt, Ausnahmen zugelassen
    • Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners reichen für die Finanzierung der Ausbildung nicht aus

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben. 

    Ausbildungsförderung wird in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt. Danach müssen Sie einen Weiterförderungsantrag stellen. Um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden, sollten Sie den Weiterförderungsantrag mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des vorhergehenden Antrages stellen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 11.08.2014 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schule, Studium, BAföG, Hochschulstudium

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)