Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Beschreibung
Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sperr-Hotline
Tel.: +49 116 116
Erreichbarkeit:
Mo 00:00 - 24:00 Uhr
Di 00:00 - 24:00 Uhr
Mi 00:00 - 24:00 Uhr
Do 00:00 - 24:00 Uhr
Fr 00:00 - 24:00 Uhr
Sa 00:00 - 24:00 Uhr
So 00:00 - 24:00 Uhr
Im Inland gebührenfrei.
Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach - Einwohnermeldeamt, Personalausweis- und Passbehörde
Adresse
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr (im Juni 2024 ist freitags geschlossen)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Margit Ketzler
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Fax: 06371 592-45420
Telefon Festnetz: 06371 592-420
E-Mail: margit.ketzler@ramstein.de
Frau Vanessa Krämer
Hausanschrift
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Telefon Festnetz: 06371 592-45420
Telefon Festnetz: 06371 592-420
E-Mail: vanessa.kraemer@ramstein.de
Frau Birgit Heil
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Telefon Festnetz: 06371 592-420
Fax: 06371 592-45420
E-Mail: birgit.heil@ramstein.de
Herr Mathias Romahn
Postanschrift
Am Neuen Markt 6
66877 Ramstein-Miesenbach
Telefon Festnetz: 06371 592-420
Fax: 06371 592-45420
E-Mail: mathias.romahn@ramstein.de
Internet
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.
Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.
Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).
Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.
Fristen
unverzüglich
Kosten
- Sperrung gebührenfrei
- Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.01.2015
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